Ob Neubau oder Kauf einer gebrauchten Immobilie - grundsätzlich kann der Antrag auf Baukindergeld erst nach dem Einzug in das neue Haus oder die Wohnung gestellt werden. Maximal drei Monate Zeit hat die Familie dann, gerechnet ab dem Datum der Meldebestätigung. Wer seine zuvor gemietete Immobilie kauft, hat ab dem Datum des Kaufvertrags drei Monate Zeit.
Für die ersten Familien läuft die Antragsfrist zum Baukindergeld schon Ende 2018 ab. Das betrifft alle, die unter die Übergangsregelung fallen: Wer sein neues Heim zwischen dem 01.01.2018 und 17.09.2018 bezogen hat, kann seinen Antrag auf Baukindergeld noch bis zum 31.12.2018 bei der KfW-Bank stellen. Das ist ausschließlich online im KfW-Zuschussportal möglich.
Baukindergeld: So stellen Sie den Antrag in 5 Schritten
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