Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines von der KfW geförderten Neubaus ist zur Unterstützung des Bauherrn ein Sachverständiger erforderlich. Einen solchen unabhängigen Sachverständigen finden Bauherren in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie für "Energieeffizient Bauen und Sanieren". Der Sachverständige übernimmt Beratung, Planung und Baubegleitung und garantiert damit eine bestmögliche Qualität beim Hausbau. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings für Bauherren, denn für die Beratung und Baubegleitung fallen zusätzliche Kosten an. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Umfang des Bauvorhabens und sollte mit dem Sachverständigen im Vorfeld besprochen werden.
KfW-Förderung für Baubegleitung im Neubau entlastet Bauherren bei den Kosten
Entlastung bei den Sachverständigen-Kosten gibt es durch eine Förderung der KfW. Im Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung" (Programmnummer 431) können Bauherren einen Zuschuss für Neubauvorhaben beantragen, für die gleichzeitig im Programm Energieeffizient Bauen (153) ein Antrag gestellt wird. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro Zuschuss können Bauherren erhalten. Den Antrag stellen Bauherren vor dem Start der Bauarbeiten direkt bei der KfW und erhalten dann eine Zusage über die maximal mögliche Zuschussförderung in Höhe von 4.000 Euro. Die tatsächliche Zuschusshöhe wird erst später mit den in der “Bestätigung nach Durchführung“ nachgewiesenen förderfähigen Kosten ermittelt.
Alle Informationen, Merkblätter und Formulare finden Bauherren direkt
bei der KfW.
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