27.10.2021

Antragsstopp bei KfW-Förderung für private Ladestationen

Enorm hohe Nachfrage führt zu Ausschöpfung der Fördermittel

Seit November 2020 gab es die Förderung der KfW für Ladepunkte: Private Ladestationen für Elektroautos wurden dann mit einem Zuschuss von 900 Euro gefördert, wenn sie erneuerbare Energien nutzen. Besonders attraktiv war die Förderung deshalb für alle, die eine eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben. Jetzt sind die Fördermittel endgültig ausgeschöpft. Im KfW-Förderprogramm 440 "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude" gilt ein Antragsstopp.

Elektroauto mit Ladekabel und LadestationBild größer anzeigen

Für private Ladestationen gibt es 900 Euro Zuschuss von der KfW

Foto: www.canva.com / Mihajlo Maricic

Update 27.10.2021: Aufgrund der enormen Nachfrage sind die Fördermittel endgültig ausgeschöpft, es können keine Zuschuss-Anträge mehr im Förderprogramm 440 "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude" der KfW gestellt werden. Bereits gestellte Anträge sind vom Antragsstopp nicht betroffen.

Update 27.7.2021: Im Förderprogramm stehen wieder Mittel bereit - es können ab sofort wieder Anträge gestellt werden.

Update 19.7.2021: Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) stellt weitere 300 Millionen Euro zur Förderung neuer Ladestationen für Elektro­autos in Wohngebäuden zur Verfügung. Nach Auskunft der KfW kann damit der Zuschuss in Kürze wieder beantragt werden!

Achtung: Seit Juli 2021 gilt ein Antragsstopp im KfW-Programm "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude Zuschuss 440"! Die Fördermittel sind ausgeschöpft - aktuell können keine Anträge gestellt werden. Die Bundesregierung prüft, ob weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Davon hängt ab, ob das Förderprogramm weitergeführt wird.

Das Haus ist fertig, der Einzug geschafft und ein Elektroauto gehört auch bald zum Haushalt? Dann ist das neue KfW-Förderprogramm "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude Zuschuss 440" genau das richtige!

Das Förderprogramm zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden wurde am 24.1.2020 gestartet. Eigentümer erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt.

Strom aus erneuerbaren Energien ist Voraussetzung für die Förderung

  • Voraussetzung für die Förderung der Ladestation ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Möglich ist sowohl der Einsatz selbst erzeugten Stroms wie Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage als auch der Bezug von Ökostrom über einen entsprechenden Stromliefervertrag.
  • Förderfähig sind Ladestationen, die an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen genutzt werden.
  • Die Ladestation sollte einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen. 
  • Die Ladestation wird von einem Fachbetrieb installiert.

Die Einzelheiten zum Zuschuss für Ladestationen
Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Bei Installationskosten unter 900 Euro ist eine Förderung nicht möglich.

Folgende Kosten werden bei der Förderung berücksichtigt:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation

Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Eine Antragstellung ist dort direkt online möglich. Eine Liste förderfähiger Ladestationen finden Sie bei den Informationen im Förderprogramm der KfW: Weitere Informationen und Merkblätter zum KfW-Förderprogramm "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude Zuschuss 440" gibt es hier.

 
 
 
Quelle: KfW
 
 
 
 

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