Update 1.4.2022: Seit April 2022 werden Solarstromspeicher in NRW nicht mehr gefördert. Nach 23.000 Anträgen 2021 und 14.000 Anträgen 2022 sieht das Bundesland den Marktanschub geglückt.
Voraussetzung für die Förderung in NRW ist, dass die jeweilige Maßnahme nicht zur Erfüllung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dient, das Bauherren zu einem bestimmten Prozentsatz den Einsatz erneuerbarer Energien vorschreibt. Wer also über diese Vorgaben hinaus auf energiesparende und klimafreundliche Technik setzt, kann den Zuschuss beantragen.
Für diese Maßnahmen im Neubau gibt es Zuschüsse aus dem Förderprogramm "progres.nrw Klimaschutztechnik":
Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Die Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote ist zulässig. Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg elektronisch gestellt werden. Alle Informationen, Voraussetzungen und Antragsformulare finden Bauherren hier.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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