Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass die jeweilige Maßnahme nicht zur Erfüllung der Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) dient, das Bauherren schon jetzt zu einem bestimmten Prozentsatz den Einsatz erneuerbarer Energien vorschreibt. Wer also über diese Vorgaben hinaus auf energiesparende Technik setzt, kann den Zuschuss beantragen.
Für diese Maßnahmen gibt es Zuschüsse aus dem Förderprogramm progres.nrw:
Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Anträge können bis zum 20. November 2020 (eingehend bei der Bezirksregierung Arnsberg) elektronisch gestellt werden. Alle Informationen, Voraussetzungen und das Antragsformular finden Bauherren hier.
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