29.06.2020

Kleinspeicherprogramm in Brandenburg - neue Förderrunde

Bis zu 3.000 Euro Zuschuss für Solarstromspeicher

Aktuell gibt es wieder eine Förderung für Solarstromspeicher in Brandenburg: Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Landesregierung das Kleinspeicherprogramm aufgelegt. Je nach Kosten und Eigenverbrauch von Solarstrom sind bis zu 3.000 Euro Zuschuss möglich. Achtung: Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann 2021 keine Förderung beantragt werden!

Eigenheimsiedlung mit PhotovoltaikBild größer anzeigen

Mit einem Zuschuss lohnt sich die Installation eines Solarstromspeichers noch mehr

Foto: aktion pro eigenheim

Achtung: Der Brandenburger Haushalt 2021 ist aufgrund der Coroma-Pandemie angespannt und lässt keine Fortführung des Kleinspeicher-Programms zu. Eine Beantragung von Fördermitteln ist derzeit nicht möglich!

Das Kleinspeicherprogramm ist der offizielle Nachfolger des 1.000-Speicher-Programms. Privatpersonen können seit dem 22. Juni 2020 wieder einen Zuschuss für ihren Solarstromspeicher beantragen.

Wie hoch ist der Zuschuss für Solarstromspeicher?
Die Zuschusshöhe richtet sich in Brandenburg nach den Kosten und dem Eigenverbrauchsanteil. Maximal sind 3.000 Euro Zuschuss möglich.

  • Bei einem Eigenverbrauchsanteil von mind. 30 % beträgt der Zuschuss 10 % der Kosten, maximal 1.000 Euro.
  • Bei einem Eigenverbrauchsanteil von mind. 40 % beträgt der Zuschuss 20 % der Kosten, maximal 2.000 Euro.
  • Bei einem Eigenverbrauchsanteil von mind. 50 % beträgt der Zuschuss 30 % der Kosten, maximal 3.000 Euro.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um ein reines Wohnhaus und den Hauptwohnsitz des Antragstellers handelt. Außerdem darf der Auftrag erst nach der Antragstellung vergeben werden. Weitere Vorausetzungen:

  • Autarkiegrad von mind. 50 Prozent (d.h. mindestens 50 Prozent des jährlichen Strombedarfs können durch die eigene Photovoltaik-Anlage gedeckt werden)
  • Eigenverbrauchsanteil von mind. 30 Prozent des eigenen Solarstroms
  • Der Solarstromspeicher muss mindestens 5 Jahre am gleichen Ort betrieben werden
  • Notwenige Genehmigungen müssen vorliegen bzw. beantragt sein
  • Der Zuschuss kann nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden

Antragstellung online bei der ILB
Das Förderprogramm wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) durchgeführt. Alle Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: ILB
 
 
 
 

Bauforum


Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Bauforum »
 

Video-Tipp

  •  
    Living Haus Ausbau-Tutorial 6: Anstrich mit Dispersionsfarbe Video: Living Fertighaus GmbH
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung