Heizung, Elektro, Sanitär und Lüftung werden über Jahrzehnte genutzt und haben entscheidenden Einfluss auf Energieeffizienz und Wohnkomfort. Doch viele Bauherren schenken dem Thema Haustechnik zu wenig Aufmerksamkeit. Dies belegt eine Analyse des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IFB): Von 100 untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser entsprachen nur zwei durchgängig den Mindestanforderungen im Bereich Haustechnik. Dabei sind es gerade veraltete Systeme oder ineffiziente Anlagen, die im Eigenheim die Energiekosten in die Höhe treiben.
Angaben im Bereich Elektro oft mangelhaft
Vor allem bei Angaben zur Elektroinstallation sind laut Analyse besonders große Unzulänglichkeiten zu verzeichnen: 44 Mal fehlten sogar Angaben zu den Schutzsystemen. Schlimmstenfalls haben Hausbesitzer damit eine Elektroanlage, die nicht den aktuellen Verkehrssicherungspflichten entspricht. Experten empfehlen deshalb, statt allgemeiner Angaben DIN-Normen und VDI-Regeln in der Bau- und Leistungsbeschreibung zu hinterlegen und raten zu einer Definition nach den RAL-Ausstattungsklassen mit mindestens zwei Sternen (Elektro-Standardausstattung). Auch sollte man in der Baubeschreibung festhalten, dass spätestens bei der Abnahme alle Unterlagen wie Prüfprotokolle, Pläne der Leitungsführungen und Installationen, Gerätebeschreibungen und Garantieunterlagen übergeben werden.
Definition von Heizung, Sanitär- und Lüftungsanlage
Nur mit exakten Angaben zur geplanten Ausstattung - am besten mit der Bezeichnung des Herstellers und der Produktserie - entsprechen die Sanitärobjekte später auch den Wünschen des Bauherren. Genauso muss die Heizung inklusive Wärmeverteilung, Trinkwassersystem und eingesetzter Regeltechnik genau definiert werden. Im Bereich Lüftung zeigt die Analyse ein Manko: 70 Prozent der Baubeschreibungen treffen keine Aussagen hierzu. Dabei macht die heutige Niedrigenergiebauweise mit ihrer hohen Luftdichtheit eine moderne Lüftungstechnik mit Zuluftelementen unabdingbar. Nachrüstungen sind hier aufwändig und oft nur eingeschränkt möglich.
Was in der Bau- und Leistungsbeschreibung nicht genau definiert ist, kann kaum oder nur mit Zusatzkosten eingefordert werden. Deshalb sollten Bauherren schon beim Vergleich verschiedener Angebote eine unabhängige Beratung hinzuzuziehen. Ein Sachverständiger kann besser als der Laie beurteilen, ob eine Bau- und Leistungsbeschreibung in Ordnung ist und ob die darin beschriebene Haustechnik den Vorstellungen des Bauherren entspricht.
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