Einfach gesagt gibt das Nachbarrecht Auskunft darüber, was ein jeder mit und auf seinem Grundstück tun darf und was nicht. Doch das Nachbarrecht selbst ist leider nicht einfach. Es gibt viele und unübersichtliche gesetzliche Regelungen. Einige Bundesländer haben ein spezielles Nachbarrechtsgesetz als Teil der Landesbauordnung (wie Baden-Württemberg), andere verzichten bewusst darauf (wie Mecklenburg-Vorpommern). Im rechtsfreien Raum bewegen sich Nachbarn dort aber dennoch nicht, denn für die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn gelten sowohl bundesrechtliche als auch landesrechtliche Regelungen. So enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 903 bis 924 wesentliche Regelungen, die in allen Bundesländern einheitlich gelten. Weitere Rechte und Pflichten von Nachbarn leiten sich aus Gerichtsurteilen ab. Außerdem sind in verwaltungsrechtlichen Gesetzen eines Bundeslandes – wie der Landesbauordnung oder dem Wassergesetz – Vorschriften enthalten. Und darüber hinaus können Regelungen für die Nachbarschaft auch noch durch Satzungen der Gemeinden konkretisiert sein sein. Nicht einfach also für Hausbesitzer und Bauherren, in diesem Dickicht der Regelungen den Überblick zu behalten. Wer sich weiter informieren möchte, kommt oft beim Justizministerium seines Bundeslandes schon einen Schritt weiter. Dort gibt es häufig eine Broschüre zum Download oder Bestellen, in der die wichtigsten Regelungen des Nachbarrechts zusammengefasst sind.
Auf gute Nachbarschaft: Verständnis und Rücksichtnahme als Basis
Eines aber ist klar: Die Grundsätze des Nachbarrechts werden bestimmt von der Achtung der Bedürfnisse anderer. Ein friedliches Klima und die Bereitschaft, miteinander zu sprechen, sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein gutes Verhältnis unter Nachbarn. Vor allem kommt es auf Verständnis sowie gegenseitige Rücksichtnahme an. Der Gegenstand nachbarrechtlicher Streitigkeiten ist oft klein: Ob Hecke oder Zaun, neu gepflanzte Bäume oder Ableitung des Regenwassers - wer solche Dinge mit seinem Nachbarn regelt, bevor Streit entsteht, und getroffene Absprachen schriftlich festhält, kann in Ruhe wohnen.
Das wird zum Beispiel im Nachbarrecht geregelt
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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