Die Photovoltaik-Pflicht gilt für alle Neubauten, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai 2022 bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht.
Und das sind die Regelungen im Detail:
Wenn beim Neubau eine für die Solarnutzung geeignete Dachfläche entsteht, müssen Bauherren eine Photovoltaik-Anlage installieren. Eine geeignete Fläche für die Solarnutzung ist:
Wichtig zu wissen: Das Klimaschutzgesetz macht keine Vorgaben, wie das Dach gebaut werden muss!
Gibt es Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht?
Ausgenommen von der Photovoltaik-Pflicht sind
In diesen Fällen sind Bauherren automatisch von der Solarpflicht befreit und müssen auch keinen Antrag stellen.
Es gibt außerdem eine Härtefallregelung: Betragen die Kosten für die Photovoltaik-Anlage mehr als 20 Prozent der Baukosten, so dass die Durchführung des Bauvorhabens gefährdet ist, können Bauherren bei der zuständigen Behörde zusammen mit den Bauvorlagen einen Antrag auf Befreiung von der Solarpflicht stellen.
Wie groß muss die Photovoltaik-Anlage sein?
Um die Solarpflicht zu erfüllen, muss die Photovoltaik-Anlage eine Modulfläche im Umfang von mindestens 60 Prozent der Dachfläche aufweisen. Alternativ kann die Größe anhand der installierten Leistung berechnet werden. Die Photovoltaikpflicht gilt dann als erfüllt, wenn die Photovoltaik-Anlage eine installierte Mindestleistung von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche aufweist.
Sind Ersatzmaßnahmen möglich oder ein Ausweichen auf andere Flächen?
Statt der Photovoltaik-Anlage kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden. Außerdem ist es möglich, die Solaranlage z.B. an der Fassade oder in unmittelbarer räumlicher Umgebung zu installieren.
Wie können Bauherren die Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht nachweisen?
Als Nachweis reicht es aus, der zuständigen Behörde spätestens zwölf Monate nach Baufertigstellung eine Bestätigung darüber zukommen zu lassen, dass die Photovoltaik-Anlage im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert worden ist. Eine solche Registrierungsbestätigung erhalten Eigentümer:innen durch das Marktstammdatenregister automatisch per E-Mail zugesendet.
Wichtige Fragen & Antworten im Detail finden Bauherren hier beim Umweltministerium Baden-Württemberg.
Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg finden Sie hier, die dazugehörige Verordnung des Umweltministeriums hier.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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