Redaktions-Tipp
mehr zu Baurecht
 

Solarpflicht in Baden-Württemberg für Neubauten ab Mai 2022

Auf geeignete Flächen muss Photovoltaik-Anlage installiert werden

Für alle Neubauten in Baden-Württemberg, deren Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Mai 2022 bei der Baurechtsbehörde bzw. Gemeinde eingeht, gilt eine Solardach-Pflicht: Demnach müssen Bauherren auf geeigneten Dachflächen eine Photovoltaik-Anlage installieren. Geregelt ist diese Solarpflicht im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW), genauer gesagt in § 8a "Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen".

Rohbau mit Photovoltaik-Anlage auf dem DachBild größer anzeigen

Rohbau mit Photovoltaik-Anlage auf dem Dach: In Baden-Württemberg müssen die Dachflächen von Neubauten für eine Solaranlage genutzt werden

Foto: aktion pro eigenheim

Die Photovoltaik-Pflicht gilt für alle Neubauten, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai 2022 bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht.

Und das sind die Regelungen im Detail:
Wenn beim Neubau eine für die Solarnutzung geeignete Dachfläche entsteht, müssen Bauherren eine Photovoltaik-Anlage installieren. Eine geeignete Fläche für die Solarnutzung ist:

  • Ein Dach muss über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern verfügen, die durch sie umschließende Dachkanten abgrenzbar ist.
  • Handelt es sich um ein Flachdach, darf die Fläche eine maximale Neigung von 20 Grad aufweisen; darüber hinaus muss sie keine Anforderungen erfüllen.
  • Handelt es sich um ein Steildach, darf dieses bei einer Neigung von 20 bis maximal 60 Grad nur nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen nach Süden ausgerichtet sein. Dachflächen nach Norden sind also von der Solarpflicht nicht betroffen.

Wichtig zu wissen: Das Klimaschutzgesetz macht keine Vorgaben, wie das Dach gebaut werden muss!

Gibt es Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht?
Ausgenommen von der Photovoltaik-Pflicht sind

  • Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern
  • Gebäude mit Dachflächen, die im Rahmen der notwendigen Nutzung temporär entfernt oder bewegt werden müssen.

In diesen Fällen sind Bauherren automatisch von der Solarpflicht befreit und müssen auch keinen Antrag stellen.

Es gibt außerdem eine Härtefallregelung: Betragen die Kosten für die Photovoltaik-Anlage mehr als 20 Prozent der Baukosten, so dass die Durchführung des Bauvorhabens gefährdet ist, können Bauherren bei der zuständigen Behörde zusammen mit den Bauvorlagen einen Antrag auf Befreiung von der Solarpflicht stellen.

Wie groß muss die Photovoltaik-Anlage sein?
Um die Solarpflicht zu erfüllen, muss die Photovoltaik-Anlage eine Modulfläche im Umfang von mindestens 60 Prozent der Dachfläche aufweisen. Alternativ kann die Größe anhand der installierten Leistung berechnet werden. Die Photovoltaikpflicht gilt dann als erfüllt, wenn die Photovoltaik-Anlage eine installierte Mindestleistung von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche aufweist.

  • Wird die ursprüngliche Eignungsfläche eines Daches durch anderweitige Nutzungen wie eine Dachterrasse verkleinert, müssen Photovoltaik-Module im Umfang von mindestens 75 Prozent der verbleibenden Eignungsfläche installiert werden.
  • Besteht eine Pflicht zur Dachbegrünung, reduziert sich der Umfang der Mindestnutzung um 50 Prozent. Wichtig: Entscheiden sich die Bauherren freiwillig zu einer Dachbegrünung, greift diese Regelung nicht. Eine Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage kann aber problemlos umgesetzt werden und führt sogar zu einer Ertragssteigerung.

Sind Ersatzmaßnahmen möglich oder ein Ausweichen auf andere Flächen?
Statt der Photovoltaik-Anlage kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden. Außerdem ist es möglich, die Solaranlage z.B. an der Fassade oder in unmittelbarer räumlicher Umgebung zu installieren.

Wie können Bauherren die Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht nachweisen?
Als Nachweis reicht es aus, der zuständigen Behörde spätestens zwölf Monate nach Baufertigstellung eine Bestätigung darüber zukommen zu lassen, dass die Photovoltaik-Anlage im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert worden ist. Eine solche Registrierungsbestätigung erhalten Eigentümer:innen durch das Marktstammdatenregister automatisch per E-Mail zugesendet.

Wichtige Fragen & Antworten im Detail finden Bauherren hier beim Umweltministerium Baden-Württemberg.

Solarpflicht Neubau - was beudetet das für Bauherren? Tipps zu Größe, Kosten und Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg finden Sie hier, die dazugehörige Verordnung des Umweltministeriums hier.

mehr zu Baurecht
 
 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim / Umweltministerium Baden-Württemberg
 
 
 
 

Bauforum


Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Bauforum »
 

Video-Tipp

  •  
    Bien-Zenker Bauherrengeschichte: Familie Weselski Video: Bien-Zenker GmbH
 

Prospekt-Tipp

 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung