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Nachbarrecht: unübersichtliche gesetzliche Regelungen

Nicht überall gibt es ein spezielles Nachbarrechtsgesetz

Eine gute Nachbarschaft trägt erheblich zur Lebensqualität in den eigenen vier Wänden bei. Doch je dichter ein Gebiet besiedelt ist, um so eher entzündenden sich auch Konflikte. Egal ob Bepflanzung an der Grundstücksgrenze, Sichtschutz oder Solaranlage - Kleinigkeiten führen dann zu langen Streitigkeiten vor Gericht. Da hilft eine verlässliche Rechtslage - das Nachbarrecht. Auf gute Nachbarschaft!

Nachbarrecht: Balkon als BelästigungBild größer anzeigen
Niemand wird gerne dabei beobachtet, wenn er sich in der Freizeit in seinem Garten aufhält. Doch Hauseigentümer im innerörtlichen Bereich müssen es hinnehmen, dass der Nachbar einen Balkon anbringen lässt. Damit Streitigkeiten unter Nachbarn gar nicht erst entstehen, helfen ein friedliches Klima und die Bereitschaft, miteinander zu sprechenFoto: LBS

Einfach gesagt gibt das Nachbarrecht Auskunft darüber, was ein jeder mit und auf seinem Grundstück tun darf und was nicht. Doch das Nachbarrecht selbst ist leider nicht einfach. Es gibt viele und unübersichtliche gesetzliche Regelungen. Einige Bundesländer haben ein spezielles Nachbarrechtsgesetz als Teil der Landesbauordnung (wie Baden-Württemberg), andere verzichten bewusst darauf (wie Mecklenburg-Vorpommern). Im rechtsfreien Raum bewegen sich Nachbarn dort aber dennoch nicht, denn für die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn gelten sowohl bundesrechtliche als auch landesrechtliche Regelungen. So enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 903 bis 924 wesentliche Regelungen, die in allen Bundesländern einheitlich gelten. Weitere Rechte und Pflichten von Nachbarn leiten sich aus Gerichtsurteilen ab. Außerdem sind in verwaltungsrechtlichen Gesetzen eines Bundeslandes – wie der Landesbauordnung oder dem Wassergesetz – Vorschriften enthalten. Und darüber hinaus können Regelungen für die Nachbarschaft auch noch durch Satzungen der Gemeinden konkretisiert sein sein. Nicht einfach also für Hausbesitzer und Bauherren, in diesem Dickicht der Regelungen den Überblick zu behalten. Wer sich weiter informieren möchte, kommt oft beim Justizministerium seines Bundeslandes schon einen Schritt weiter. Dort gibt es häufig eine Broschüre zum Download oder Bestellen, in der die wichtigsten Regelungen des Nachbarrechts zusammengefasst sind.

Auf gute Nachbarschaft: Verständnis und Rücksichtnahme als Basis
Eines aber ist klar: Die Grundsätze des Nachbarrechts werden bestimmt von der Achtung der Bedürfnisse anderer. Ein friedliches Klima und die Bereitschaft, miteinander zu sprechen, sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein gutes Verhältnis unter Nachbarn. Vor allem kommt es auf Verständnis sowie gegenseitige Rücksichtnahme an. Der Gegenstand nachbarrechtlicher Streitigkeiten ist oft klein: Ob Hecke oder Zaun, neu gepflanzte Bäume oder Ableitung des Regenwassers - wer solche Dinge mit seinem Nachbarn regelt, bevor Streit entsteht, und getroffene Absprachen schriftlich festhält, kann in Ruhe wohnen.

Das wird zum Beispiel im Nachbarrecht geregelt

  • Grundstücksgrenze (Grenzbebauung, Überbau durch Wärmedämmung, Zäune, Bäume, Hecken, etc): Vorschriften zu Abstandsflächen sollen unter anderem ein Mindestmaß an Privatsphäre garantieren. Auch höhere Hecken und Bäume sollten zum Nachbargrundstück Abstand halten, damit der Nachbar nicht beeinträchtigt wird. Einen Überbau durch eine nachträgliche (!) Wärmedämmung müssen Hausbesitzer unter bestimmten Umständen allerdings dulden.
  • Lärm, Gerüche und andere Immissionen: Einwirkungen auf das Nachbargrundstück wie Geräusche, Gerüche, Rauch etc müssen Nachbarn in einem bestimmten Maße hinnehmen. Wird allerdings die Grundstücksbenutzung wesentlich beeinträchtigt, gibt es laut Gesetz einen Abwehranspruch. Was ein Nachbar hinnehmen muss, richtet sich richtet danach, wofür das Grundstück bestimmt ist, wo genau es liegt und wie es beschaffen ist. Es wird dabei davon ausgegangen, wie ein verständiger Durchschnittsbenutzer die Beeinträchtigung empfinden würde.
  • Ableitung des Regenwassers - dieses darf nicht auf das Nachbargrundstück geleitet werden
  • Hammerschlags- und Leiterrecht: Kann nur gebaut, saniert oder abgerissen werden, indem das Nachbargrundstück betreten wird, so muss der Nachbar das dulden. Allerdings sollte der Nachbar rechtzeitig informiert werden und entstandene Schäden sind zu ersetzen. 
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Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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