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Wichtige Tipps für den Umgang mit Frostschäden an Leitungen

Eingefrorene Wasserleitungen vorsichtig auftauen

Bei Dauerfrost und eisigen Temperaturen können Wasserleitungen im Haus trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einfrieren. Gefährdet sind außerdem Leitungen im Rohbau, Bauwasseranschlüsse und ungeschützte Armaturen. Damit sich die daraus folgenden Schäden im Rahmen halten, geben die Experten der Württembergischen Versicherung Tipps für den richtigen Umgang mit Frostschäden.

Dauerfrost: Eis auf MauerabdeckungBild größer anzeigen
Bei Dauerfrost und eisigen Temperaturen können Wasserleitungen einfrieren. Dann ist behutsames Vorgehen gefragtFoto: aktion pro eigenheim

Eingefrorene Wasserleitungen vorsichtig behandeln
Wenn eine Wasserleitung eingefroren ist, muss man behutsam vorgehen: Keinesfalls darf die Leitung mit offener Flamme aufgetaut werden. Denn zum einen besteht Brandgefahr und zum anderen können auf diese Weise Leitungen und Verbindungen zerstört werden. Stattdessen sollte man heiße Tücher oder einen Haartrockner verwenden. Wenn alles nichts nützt, hilft ein Installateur aus dem Bereich Heizung/Sanitär weiter.

Wasserzufuhr abstellen, auf Lecks vorbereitet sein
Vor dem Auftauen der Leitung ist es wichtig, die Wasserzufuhr abzustellen. Falls das Rohr rissig ist, kann sonst plötzlich Wasser auslaufen und den Fußboden oder Möbel beschädigen. Für den Fall, dass dennoch Wasser nach dem Auftauen durch ein Leck in der Leitung sprudelt, ist es hilfreich, vorbereitet zu sein und das Wasser zum Beispiel mit einem Eimer aufzufangen. Es sollte sich nicht unkontrolliert verteilen können und Böden, Wände und Möbel in Mitleidenschaft ziehen. Am besten, man räumt besonders zu schützende Gegenstände vorher zur Seite.

Frost- und Wasserschäden schnell der Versicherung melden
Bricht in Folge des Frostes eine Leitung und es tritt ein Wasserschaden ein, so ist es wichtig, möglichst schnell mit seiner Versicherung Kontakt aufzunehmen und den Schaden zu melden. Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Durchnässungsschäden am Haus ab, die durch Frost an Wasserleitungen und damit verbundenen Einrichtungen verursacht wurden, wenn das Risiko "Leitungswasser" in der bestehenden Police eingeschlossen ist. Werden Möbel und anderer Hausrat als Folge eines Frostschadens durch austretendes Leitungswasser beschädigt oder zerstört, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Damit voller Versicherungsschutz besteht, müssen Versicherungsnehmer allerdings dafür sorgen, das Risiko eines Frostschadens möglichst gering zu halten.

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Quelle: Württembergische Versicherung AG
 
 
 
 

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