Zuletzt hat Bayern beschlossen, keine Finanzhilfen mehr an Hochwasseropfer zu zahlen. Seit Anfang Juli 2019 soll es Ausnahmen nur noch in Härtefällen geben. Auch in vielen anderen Regionen gibt es vergleichbare Regelungen. Grundlage ist ein schon 2017 gefasster Beschluss der Ministerpräsidenten: Darin verständigten sie sich darauf, staatliche Soforthilfen grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Der Grund: In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben für Nothilfen nach Hochwasser und Starkregen stark gestiegen und belasten die öffentlichen Haushalte.
Viele Hausbesitzer nicht gegen Unwetterschäden versichert
Starkregen und Hochwasser haben nach Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) allein im Jahr 2018 zu Schäden von insgesamt 500 Millionen Euro geführt. Die Unwetterbilanz 2018 zeigt, dass Stürme, Hagel und Starkregen in Nordrhein-Westfalen bundesweit die höchsten Schäden angerichtet haben. Diese lagen bei 910 Millionen Euro. Mit großem Abstand folgen Baden-Württemberg (260 Millionen Euro) und Bayern (252 Millionen Euro). Aber: Mehr als die Hälfte der Deutschen ist nicht gegen Unwetterschäden versichert! Für Hausbesitzer reguliert die Wohngebäude- und Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein "erweiterte Naturgefahren" bzw. "Elementarschäden" die Schäden durch Starkregen und Hochwasser.
Hausbesitzer sollten Versicherungsschutz prüfen und anpassen
93 Prozent der Hausbesitzer sind gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. Einen Rund-um-Schutz fürs Haus haben jedoch lediglich 41 Prozent: Nur sie sind auch gegen weitere Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser abgesichert. Dabei ist eine entsprechende Versicherung inzwischen längst nicht mehr nur in Hochwassergebieten sinnvoll! Mit einer Elementarschadenversicherung können Hausbesitzer Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdbeben oder Schneedruck absichern. Die Versicherung trägt dann zum Beispiel die Kosten für Abpumpen und Trockenlegung sowie – falls nötig – auch für den Abriss und Wiederaufbau des Hauses.
Prospekt: Württembergische Versicherung AG
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