Prospekt vom VPB: Radon - aktion pro eigenheim

Radon Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Das Thema Radon verunsichert Bau- herren und Hauseigentümer. Auslöser ist das neue deutsche Strahlenschutz- gesetz, das am 31.12.2018 in Kraft getre- ten ist. Es enthält in den Paragraphen 121 bis 132 zum ersten Mal verbinlliche Regelungen zum Schutz von Menschen in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie insbesondere an Arbeitsplät- zen gegen Radon. Dabei besteht kein Anlass zur Panik, denn Radon begleitet die Menschheit von Anbeginn an. Nun werden zum ersten Mal Referenzwerte nicht nur für Arbeitsbereiche mit erhöh- tem Radonvorkommen, sondern allge- mein für Aufenthaltsräume eingeführt. Was ist Radon? Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas. Es entsteht in der Zerfalls- kette von Uran, das in allen Gesteinen und Böden in mehr oder minder hoher Konzentration enthalten ist. Während des Zerfallsprozesses steigt Radon durch die Bodenschichten bis zur Erd- oberfläche auf und gelangt von dort in ungefährlicher Konzentration in die Atmosphäre. Bislang hielt man Radon vor allem in Bergbauregionen für ein Problem. Heute weiß man: Radon kommt überall vor, allerdings in unter- schiedlichem Ausmaß. Die Höhe der Radonbelastung hängt eng mit der Beschaffenheit des jewei- ligen Bodens zusammen. Lockere, gut wasserdurchlässige Böden lassen auch Radon sehr gut durch, während dicht gelagerte, wasserundurchlässige und eher feuchte Böden weniger durchlässig sind. Wassergefüllte Bodenschichten stellen für Radon eine nahezu undurch- dringliche Schicht dar. Wie gefährlich ist Radon? Radon und seine Zerfallsprodukte ge- fährden insbesondere in hohen Konzen- trationen die Gesundheit, ein geringeres Risiko besteht jedoch auch schon bei niedrigeren Konzentrationen. Radon gilt nach heutigem Erkenntnisstand als Hauptauslöser für Lungenkrebs bei Nichtrauchern, erhöht aber auch bei Rauchern das Lungenkrebsrisiko um das 20- bis 30-Fache. Deshalb regelt das neugefasste Strahlenschutzgesetz nun den Schutz vor Radon in Aufenthalts- räumen, also speziell in Wohnungen und am Arbeitsplatz. Der Referenzwert für Radon in diesen Bereichen liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) im Jahresdurchschnitt. Es gibt keinen Grund zur Panik … aber Bauherren und Hauseigentümer müssen sich objektiv mit diesem ver- meintlich neuen Problem auseinander- setzen und die Radon-Konzentration in Wohn-, Aufenthalts- und Arbeitsräumen im Bereich der im novellierten Strahlen- schutzgesetzes genannten Referenz- werte halten. Was bedeutet das? Bauherren und Eigentümer von Be- standsimmobilien müssen sich Gedan- ken machen, wie sie sich vor Radon schützen. Besitzer von Altbauten sollten zunächst prüfen lassen, wie hoch die Konzentration von Radon in ihren Immo- bilien ist. Daraus erheben sich techni- sche Empfehlungen, die vom einfachen konsequenten Lüften bis hin zu größe- ren baulichen Veränderungen reichen können. Messungen und Planungen gehören in die Hand ausgewiesener Experten. Bei baulichen Maßnahmen ist es ratsam, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Baustelle kontrolliert. Denn Schutz- maßnahmen gegen Radon – wie etwa die Abdichtung des Kellers zum Erd- reich hin – funktionieren nur, wenn sie auch sorgfältig und mängelfrei aus- geführt werden. Das gilt auch für Neubauten. Welche Pflichten bringt das neue Strahlenschutzgesetz? Bei Neubauten gilt seit dem 31.12.2018 die Pflicht so zu bauen, dass Radon- zutritte in Gebäude vermieden werden. Bis spätestens Ende 2020 werden Ge- biete ausgewiesen, in denen zusätzliche Maßnahmen gefordert werden, die ei- nen besonders guten Schutz vor Radon ermöglichen. In diesen Gebieten muss außerdem an allen Arbeitsplätzen, die sich im Keller und im Erdgeschoss von Gebäuden befinden, die Radon- konzentration über eine Jahresmes- sung ermittelt werden. Sofern der Referenzwert von 300 Bq/m3 über- schritten wird, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Radonkon- zentration zu senken. In den seltenen Fällen, in denen trotz dieser Maßnah- men der Referenzwert nicht eingehalten werden kann, muss eine Berechnung der Strahlenbelastung durchgeführt werden. Sofern eine Belastung von 6 Millisievert pro Jahr (mSv/a) überschrit- ten wird unterliegen die betroffenen Arbeitnehmer der Strahlenschutzüber- wachung. Wie kommt Radon ins Haus? Radon dringt durch das Erdreich ins Haus ein. Risse, Fugen, Spalten in der Bodenplatte und oder den Kellerau- ßenwänden ermöglichen den Eintritt von Radon ins Gebäude. Auch Rohr- leitungen, die die Kelleraußenwände durchdringen, sind Einfallstore. Ebenso Lichtschächte und Kellerfenster sowie Kellerseiteneingänge. Radon ist auch in manchen Baustoffen enthalten und kann durch Diffusion ins Haus gelan- gen. Diese Mengen sind aber vernach- lässigbar. Seite 1 Radon

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