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Haus und Hof richtig gegen Naturgewalten absichern

Elementarversicherung bietet Schutz bei Wassermassen

Harmlose Bäche verwandeln sich in kurzer Zeit in reißende Flüsse, sintflutartige Regenfälle setzen in wenigen Minuten ganze Stadtviertel unter Wasser. Wer schon einmal im Haus mit Schlamm- und Wassermassen gekämpft hat, sehnt sich nach Barrieren gegen die Fluten und die oft immensen finanziellen Folgen. Dazu gehört auch ein guter Versicherungsschutz durch eine Elementarversicherung, raten die Experten der Württembergischen Versicherung.

Überschwemmter KellerBild größer anzeigen
Wer schon einmal im Haus mit Schlamm- und Wassermassen gekämpft hat, sehnt sich nach Barrieren gegen die Fluten und die oft immensen finanziellen FolgenFoto: Michael Schütze / Fotolia.com

Fast selbstverständlich ist eine Wohngebäudeversicherung, um die sich Eigentümer von Wohnhäusern allerdings selbst kümmern müssen. Sie übernimmt die Kosten von Schäden, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser sowie durch Blitzschlag und Hagel entstanden sind. Wird dabei auch die Inneneinrichtung beschädigt, kommt eine Hausratversicherung dafür auf.

Beide Versicherungen bieten jedoch keinen Schutz, wenn Schäden durch Naturgewalten entstanden sind, so etwa bei Überschwemmungen, Starkregen, Erdsenkungen, Erdrutschen, Erdbeben oder wenn der Druck von Schneelasten Schäden am Dach verursacht. Wer sich vor solchen Risiken absichern will, sollte sich um eine Versicherung gegen Elementargefahren bemühen. Eine solche Elementarversicherung springt dann ein, wenn zum Beispiel Wassermassen von außerhalb ins Haus eingedrungen sind. Denn gerade diese gewinnen angesichts des Klimawandels und seiner Folgeerscheinungen immer mehr an Bedeutung. Für Schäden an Solaranlagen, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Schneelast entstanden sind, gibt es Zusatzpolicen.

Elementarversicherung bietet finanzielle Hilfe bei Schäden an Haus und Nebengebäuden
Hat das Hochwasser die Bausubstanz zerstört, kann ein Hausbesitzer, der gegen Überschwemmungen versichert ist, wenigstens mit einer umfassenden finanziellen Hilfe rechnen. Auch notwendige Reparaturen als Folge der Flut bezahlt die Elementarschaden-Versicherung. Sie greift nicht nur beim Haus selber, sondern auch bei versicherten Garagenbauten und anderen Nebengebäuden. Selbst bei einem Abriss oder wenn vermietete Wohnungen vorübergehend nicht benutzt werden können, tritt die Versicherung ein.

Wird zusätzlich noch Hausrat in Mitleidenschaft gezogen, was oftmals zwangsläufig die Folge ist, kann dieser in der Regel durch eine Ergänzung der Hausratversicherung abgesichert werden, indem die Versicherung des Hausrats gegen Elementargefahren gezielt mit aufgenommen wird.

Expertentipps zum Thema Naturgewalten

  • Achten Sie auf die Wetterberichte für Ihr Gebiet. In Deutschland drohen vor allem durch Starkregen, Hochwasser und Erdrutsche Gefahren.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei Fachfirmen über vorbeugenden Überschwemmungsschutz.
  • Vor dem Grundstückskauf sollte bei der Gemeinde oder der Wasserbehörde nach bekannten Hochwassergefahren gefragt werden. Auch Wohngebäudeversicherer kennen extrem von Hochwasser gefährdete Gebiete.
  • Verzichten Sie in solchen Gegenden auf eine hochwertige Ausstattung in bewohnten Räumen im Untergeschoss.
  • Elektrische Versorgungseinrichtungen und Heizanlagen sollten in höheren Geschossen installiert werden.
  • Die wichtigsten Dokumente wie Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Kaufverträge und Versicherungsunterlagen sollte man griffbereit an einem sicheren Ort aufbewahren.
  • Halten Sie das Schadensausmaß in Fotos fest, markieren Sie die erreichten Wasserstände, beziffern Sie Verluste und voraussichtliche Kosten des Schadens oder eines Neukaufs der beschädigten Gegenstände und werfen Sie keine beschädigten Einrichtungsgegenstände weg, bevor sie vom Versicherer gesehen wurden.

Weitere Informationen zum Thema Absicherung gegen Naturgewalten und Versicherung finden Sie im Prospekt Versicherungsschutz für Eigenheimbesitzer.

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Quelle: Württembergische Versicherung AG
 
 
 
 

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