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VPB-Ratgeber: Radon

Prospekt, 2 Seiten, DIN A4

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Das Thema Radon verunsichert Bauherren und Hauseigentümer. Auslöser ist das neue deutsche Strahlenschutzgesetz, das am 31.12.2018 in Kraft getreten ist. Es enthält in den Paragraphen 121 bis 132 zum ersten Mal verbinlliche Regelungen zum Schutz von Menschen in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie insbesondere an Arbeitsplätzen gegen Radon. Dabei besteht kein Anlass zur Panik, denn Radon begleitet die Menschheit von Anbeginn an. Nun werden zum ersten Mal Referenzwerte nicht nur für Arbeitsbereiche mit erhöhtem Radonvorkommen, sondern allgemein für Aufenthaltsräume eingeführt. 

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