08.11.2019

Grundsteuerreform ist beschlossen

Ab 2025 neue Steuerregeln in den Bundesländern

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 der Grundsteuerreform zugestimmt. Ab 2025 erheben die Bundesländer nun die Grundsteuer nach neuen Regeln. Für welches Modell die Bundesländer sich dann entscheiden, steht noch nicht fest. Grundsätzlich kann die Grundsteuer nach einem wertabhängigen Modell oder nach wertunabhängigem Modell berechnet werden. Bis 2025 dürfen die bestehenden Regelungen noch gelten.

Rohbau auf Grundstück im GrünenBild größer anzeigen

Mit der Grundsteuerreform ändert sich vor allem die Bewertung der Grundstücke

Foto: aktion pro eigenheim

Mit der Grundsteuerreform ändert sich vor allem die Bewertung der Grundstücke. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Es hatte die derzeit geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. In Zukunft erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach dem wertabhängigen Modell: Bei einem unbebauten Grundstück ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt. Um das Verfahren zu vereinfachen, wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.

Grundsteuer nach dem wertabhängigen Modell
Anstelle dieses wertabhängigen Modells können sich die Bundesländer auch dafür entscheiden, die Grundsteuer nach einem wertunabhängigen Modell zu berechnen. Ermöglicht wird dies durch die Grundgesetzänderung, der ein langer Streit vorangegangen war. Entstehen den Ländern aufgrund ihrer Entscheidung Steuermindereinnahmen, dürfen sie allerdings nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.

Grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten

Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.

Übergangsphase bis 2025

Bis 2025 ist nun Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten.

Kritik an der Reform
Experten kritisieren, dass die Grundsteuerreform nicht für eine Vereinfachung genutzt wurde. Sie befürchten außerdem steigende Steuern, wenn Kommunen ihren Hebesatz nicht so weit herabsetzen, dass der Anstieg der Grundstückswerte ausgeglichen wird. Ursprünglich hatte die Bundesregierung versprochen, dass es zu keiner Steuererhöhung kommen wird.
 

 
 
 
Quelle: Bundesrat / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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