Reservierungsgebühr wird verrechnet, wenn der Immobilienkauf zustande kommt
Kommt der Kaufvertrag über die reservierte Immobilie später zustande, wird die Reservierungsgebühr mit der Maklerprovision verrechnet. Zusätzliche Kosten entstehen Käufern also nicht. Die Reservierungszeit kann zum Beispiel genutzt werden, um letzte Details für eine Finanzierung zu klären. Üblich ist eine Gebühr von 5 bis 10 Prozent der späteren Provision, die Reservierungszeit beträgt meistens zwischen 4 und 8 Wochen.
Rückzahlung der Gebühr, wenn der Kauf nicht zustande kommt
Kommt der Kaufvertrag später nicht zustande, muss der Makler die Reservierungsgebühr zurückerstatten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im April 2023 entschieden (Urteil vom 20.04.2023, Az.: I ZR 113/22). Das gilt auch dann, wenn in der Reservierungsvereinbarung eine Rückerstattung der Gebühr für den Fall eines nicht zustande gekommenen Kaufs ausgeschlossen war.
--> Der BGH begründete seine Entscheidung so: Der Reservierungsvertrag kommt der Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Provision zugunsten des Maklers gleich. Das widerspricht dem Leitbild der gesetzlichen Regelung des Maklervertrags, wonach eine Provision nur geschuldet ist, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg geführt hat.
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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