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Förderung: Was bedeutet eigentlich Windhund-Prinzip?

Vergabe der Fördermittel nach dem Zeitpunkt der Antragstellung

Wird eine Förderung nach dem Windhund-Prinzip oder im Windhundverfahren vergeben bedeutet das nichts anderes als "Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst". Die Mittel aus dem Fördertopf werden also nach der zeitlichen Reihenfolge vergeben, bei der Förderung ist das der Termin der Antragstellung. Sind die Fördermittel ausgeschöpft, gehen weitere Antragsteller leer aus.

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Ist der Fördertopf noch voll oder gehen Antragsteller leer aus? Beim Windhundverfahren werden die Fördermittel nach der zeitlichen Reihenfolge vergeben

Foto: aktion pro eigenheim

Derzeit treibt das sogenannte Windhund-Prinzip oder Windhundverfahren viele Bauherren um. Warum? Das Baukindergeld wird nach diesem Verfahren vergeben und nach entsprechenden Medienberichten vermuten viele Familien, dass die Fördermittel schnell ausgeschöpft sind. Sie rätseln, wann der perfekte Zeitpunkt für eine Antragstellung ist und fürchten, bei einem ungünstigen Termin leer auszugehen. Doch für solche Überlegungen besteht momentan kein Anlass: Der Bund hat nach Angaben der KfW ausreichend Mittel bereitgestellt. Der Antragseingang beim Baukindergeld wird statistisch überwacht, so dass die KfW auch einen genauen Überblick hat, welche Haushaltsmittel schon gebunden sind. Dennoch ist es beim Windhund-Prinzip so: Ist der Fördertopf leer, ist Schluss. Der Bund wird kein Geld nachschießen.

Windhundverfahren ist bei Förderung die Regel
Auch wenn viele Bauherren und Immobilienkäufer im Zusammenhang mit dem Baukindergeld das erste Mal vom Windhundverfahren hören - neu ist dieses Prinzip zur Vergabe von Fördermitteln nicht! In vielen Förderprogrammen von Bund und Ländern wird die Förderung seit Jahren so vergeben. Im Bundes- oder Landeshaushalt werden die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt und über die Förderprogramme an Bauherren, Immobilienkäufer und Sanierer ausgegeben.

Sind die Mittel ausgeschöpft, wird das Förderprogramm eingestellt oder ruht, bis im kommenden Jahr wieder Haushaltsgelder zur Verfügung stehen. So war es in der Vergangenheit zum Beispiel bei der KfW-Förderung für altersgerechte Umbauten und Einbruchschutz. Inzwischen hat der Bund hier nachgebessert, so dass ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Auch bei den Förderprogrammen der Bundesländer - wie zum Beispiel bei der Förderung für Solarstromspeicher in Brandenburg - kann es passieren, dass die Fördermittel wegen hoher Nachfrage noch vor dem Ende der Laufzeit ausgeschöpft sind.

Deshalb gilt bei der Förderung allgemeint oft "Schnell sein lohnt sich". Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und die nötigen Unterlagen vorliegen heißt es "Antrag stellen"!

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Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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