30.01.2020

Innovative Holzheizung wird auch im Neubau gefördert

BAFA-Zuschuss für Brennwerttechnik und Partikelabscheidung

Normalerweise fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nur in bestehenden Gebäuden das Heizen mit Erneuerbaren Energien. Doch es gibt auch Zuschüsse im Neubau - und zwar im Rahmen der Innovationsförderung für Holzheizungen, die entweder besonders emissionsarm oder besonders effizient sind. Das gilt für Heizungen mit Brennwerttechnik und Partikelabscheidung, der Zuschuss beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten.

Pelletheizung mit BrennwerttechnikBild größer anzeigen
Für eine Pelletheizung mit Brennwerttechnik erhalten Bauherren attraktive ZuschüsseFoto: ÖkoFEN

Achtung: Diese Förderung entfällt ab dem 1.1.2021! Der Einsatz von emissionsarmen Holzheizungen in Neubauten wird ab 2021 nur noch im Rahmen der KfW-Effizienzhäuser gefördert.

Den BAFA-Zuschuss für Holzheizungen im Neubau gibt es für Pelletöfen, Pelletheizungen, Hackschnitzelheizungen und Scheitholzvergaserkessel, wenn diese entweder eine Partikelabscheidung (Staubminderung) nutzen oder Brennwerttechnik (Abgaswärmetauscher). Die Förderung beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das sind die Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss für Holzheizungen

  • Mindestens 5 kW Nennwärmeleistung
  • Bestimmung für den Einsatz naturbelassener Biomasse
  • Einhaltung der Emissionsgrenzwerte (Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb; Staubförmige Emissionen: 15 mg/m3 (Scheitholz-Anlagen). 20 mg/m3 (alle anderen Anlagen)
  • Der Kesselwirkungsgrad muss mindestens 89 Prozent betragen.
  • Bei Pelletöfen mit Wassertasche muss der feuerungstechnische Wirkungsgrad mindestens 90 Prozent betragen.
  • Pufferspeicher-Nachweis: Hackschnitzelkessel mindestens 30 Liter/kW. Scheitholzvergaserkessel mind. 55 Liter/kW
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Brennwertnutzung: Abgaswärmetauscher (integriert oder als sekundäres Bauteil) oder
  • sekundäre Partikelabscheidung: elektrostatischer Partikelabscheider, filternde Abscheider, Abscheider als Abgaswäscher. Förderfähig sind nur Abscheider, deren Funktion und Wirksamkeit von einer unabhängigen, fachlich anerkannten Einrichtung entsprechend den jeweils geltenden technischen Normen geprüft und dokumentiert wurde. Nicht förderfähig sind Fliehkraftabscheider wie Zyklone oder Multizyklone.

Liste der Biomasseanlagen mit Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung

So beantragen Sie den BAFA-Zuschuss für Holzheizung und Pelletheizung
Der Antrag beim BAFA muss schon gestellt werden, bevor der Auftrag an den Installateur vergeben wird. Um den Antrag auf den Zuschuss stellen zu können, benötigen Bauherren ein detailliertes Angebot. Die voraussichtliche Höhe der Kosten sollte mit einem Puffer versehen werden (großzügig aufrunden), denn die Kosten können im Laufe des Antragsprozesses nicht nach oben korrigiert werden.

 
 
 
Quelle: BAFA / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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