11.01.2021

BEG EM: BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen

Bundesförderung für effiziente Gebäude im Januar 2021 gestartet

Wer Fördermittel für ein energieeffizientes Eigenheim beantragen möchte, soll es ab sofort Schritt für Schritt leichter haben. Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) ist am 1. Januar 2021 gestartet, zunächst einmal mit der Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen. Ab sofort reicht ein Antrag aus, um Zuschüsse für unterschiedliche Einzelmaßnahmen zu bekommen. Das hat sich für Eigentümer einer bestehenden Immobilie geändert.

Baugrüst an saniertem AltbauBild größer anzeigen

 Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen - egal ob Heizung, Dämmung, Fenster oder Haustür - beantragen Eigentümer jetzt immmer beim BAFA

Foto: aktion pro eigenheim

Bisher war die Förderung für die Altbausanierung unter BAFA und KfW so aufgeteilt, dass das BAFA die Zuschüsse für das Heizen mit erneuerbaren Energien und die Energieberatung vergeben hat, die restliche Förderung wurde bei der KfW beantragt. Mit Start der  "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) werden die Förderprogramme nun Schritt für Schritt zusammengefasst. In einem ersten Schritt zu Jahresbeginn 2021 können nun sämtliche Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beim BAFA beantragt werden - egal ob Heizung oder Dämmung, neue Fenster oder Haustür. Die Umstellung der Kreditförderung der KfW ist für Mitte 2021 geplant.

Das müssen Eigentümer über die Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen ab 2021 wissen:

  • Nur eine Antragsstelle: Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, egal ob Wärmedämmung oder der Einbau einer Wärmepumpe, werden ab dem 01.01.2021 einheitlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Das gilt auch für dazugehörige Zuschüsse für die Baubegleitung. Wichtig: Die Zuschüsse müssen immer vor Auftragserteilung beantragt werden! Alle Informationen und Details zu den BAFA-Zuschüssen finden Eigentümer hier. 
  • Zuschuss für Mehrfamilienhäuser: Der 20-prozentige Zuschuss bei einer energetischen Sanierung steht jetzt auch für Mehrfamilienhäuser zur Verfügung.
  • Förderfähige Kosten gestiegen: Die förderfähigen Kosten für die Sanierungsmaßnahmen insgesamt erhöhen sich von 50.000 auf 60.000 Euro pro Antrag und Jahr - und das beliebig oft.
  • Förderung für Baubegleitung steigt: Auch die mögliche Förderung für eine Baubegleitung steigt von 4.000 auf 5.000 Euro pro Antrag und Jahr – beliebig oft.
  • Bonus für Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan: Wenn die geplante Sanierungsmaßnahme Teil eines vorab geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, winkt ein zusätzlicher Bonus in Höhe von fünf Prozent. Ein solcher Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer Energieberatung.
  • Bonus Biomasse: Biomasseheizungen (zum Beispiel Holzpelletheizungen) mit geringen Staubemmissionen werden zu 40 Prozent gefördert – bei einem Tausch weg vom Öl und mit dem Bonus Sanierungsfahrplan sind sogar 55 Prozent Zuschuss drin.
 
 
 
Quelle: Verbraucherzentrale NRW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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