Anfang Februar 2020 trat die überarbeitete "Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" in Kraft. Konkret bedeutet das für Eigentümer eine deutliche Verbesserung bei der Förderung der Energieberatung: Der Zuschuss wird auf 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten.
Was beinhaltet die Energieberatung?
Der Eigentümer erfährt im Rahmen der Energieberatung, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren kann. Gefördert wird aber auch ein individueller Schritt-für-Schritt Sanierungsplan. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will (Schritt-für-Schritt-Sanierung). Ein wichtiger Bestandteil der Beratung sind die voraussichtlichen Sanierungskosten und die Förderung.
Nach Abschluss der Energieberatung erhalten Eigentümer einen Energieberatungsbericht, der alle Informationen zusammenfasst. Eigentümer können den Energieberater bitten, Ihnen statt dieses Berichts einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen. Diese visuelle Darstellung erleichtert den Überblick und bringt bei der Förderung einen Bonus! Wer innerhalb von 15 Jahren Maßnahmen aus dem iSFP umsetzt, erhält 5 Prozent mehr Zuschuss vom BAFA (iSFP-Bonus)
So klappt es mit dem Zuschuss für die Energieberatung
Gefördert wird die Energieberatung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für alle Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Den Antrag stellt der Energieberater vor der Beratung beim BAFA. Antragsberechtigte Energieberater/innen finden Eigentümer in der Liste der Energie-Effizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes.
Prospekt: SCHUFA Holding AG
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