Gebühren und Nebenkosten
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft oder baut, muss zahlreiche Nebenkosten stemmen. Auch solche Ausgaben können mit einem Bausparvertrag finanziert werden. Dazu gehören unter anderem das Architektenhonorar, die Notarkosten, die Gebühren beim Bauamt oder die Kosten für den Hausanschluss (Strom, Wasser und Abwasser, Gas etc.). Wer durch eine Erbschaft an Wohneigentum kommt, kann die Erbschaftssteuer mit dem Bauspardarlehen begleichen oder seine Miterben auszahlen. Rückt die Gemeinde endlich den Schlaglöchern auf der angrenzenden Straße zu Leibe, kann das für Eigentümer durch Anliegerbeiträge teuer werden. Auch in diesem Fall ist es gut, einen Bausparvertrag zu haben.
Einrichtung und Ausstattung
Um das Eigenheim komfortabler zu gestalten, mangelt es häufig nicht an guten Ideen, sondern am Geld. Doch die neue Einbauküche oder der Kamin, die eigene Sauna oder ein Schwimmbecken müssen dank Bausparvertrag nicht länger warten. Auch Bodenbeläge, Rollläden, Markisen oder Pergola, die Garage oder die Grundstückseinfriedung sind mögliche Verwendungszwecke. Sogar der Bau eines Luftschutzraums ist damit finanzierbar.
Technik und Elektronik
Ob eine neue Heizung für kuschelige, energieeffiziente Wärme, eine Alarmanlage für mehr Einbruchschutz oder ein Fahrstuhl bzw. Treppenlift bei schwindender Mobilität – mit dem Bauspardarlehen lassen sich die eigenen vier Wände technisch aufrüsten. Sogar der Kabelanschluss kann hiermit finanziert werden und gilt ebenfalls als "wohnwirtschaftliche Verwendung".
Prospekt: Benz GmbH & Co. KG Baustoffe
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