Expertenwissen
 

Bausparvertrag: Weit mehr Möglichkeiten als bauen oder kaufen

Renovierung, Umbau oder Extrawünsche günstig finanzieren

Wer Geld auf einem Bausparvertrag anlegt, kann mit günstigen Darlehenszinsen bauen oder ein Haus kaufen. Doch das ist längst nicht alles! Der Bausparvertrag lässt sich auch für die Finanzierung von Renovierungen, Umbauten und so manchem Extrawunsch verwenden. Die Experten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall geben einen Überblick.

Verwendungsmöglichkeiten BausparvertragBild größer anzeigen
Wer Geld in einem Bausparvertrag anlegt, kann seine Immobilie mit günstigen Darlehenszinsen finanzieren. Auch Renovierungen oder Umbauten gehören zu den bekannten Verwendungsmöglichkeiten. Doch es gibt noch zahlreiche weitereFoto: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Gebühren und Nebenkosten
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft oder baut, muss zahlreiche Nebenkosten stemmen. Auch solche Ausgaben können mit einem Bausparvertrag finanziert werden. Dazu gehören unter anderem das Architektenhonorar, die Notarkosten, die Gebühren beim Bauamt oder die Kosten für den Hausanschluss (Strom, Wasser und Abwasser, Gas etc.). Wer durch eine Erbschaft an Wohneigentum kommt, kann die Erbschaftssteuer mit dem Bauspardarlehen begleichen oder seine Miterben auszahlen. Rückt die Gemeinde endlich den Schlaglöchern auf der angrenzenden Straße zu Leibe, kann das für Eigentümer durch Anliegerbeiträge teuer werden. Auch in diesem Fall ist es gut, einen Bausparvertrag zu haben.

Einrichtung und Ausstattung

Um das Eigenheim komfortabler zu gestalten, mangelt es häufig nicht an guten Ideen, sondern am Geld. Doch die neue Einbauküche oder der Kamin, die eigene Sauna oder ein Schwimmbecken müssen dank Bausparvertrag nicht länger warten. Auch Bodenbeläge, Rollläden, Markisen oder Pergola, die Garage oder die Grundstückseinfriedung sind mögliche Verwendungszwecke. Sogar der Bau eines Luftschutzraums ist damit finanzierbar.

Technik und Elektronik

Ob eine neue Heizung für kuschelige, energieeffiziente Wärme, eine Alarmanlage für mehr Einbruchschutz oder ein Fahrstuhl bzw. Treppenlift bei schwindender Mobilität – mit dem Bauspardarlehen lassen sich die eigenen vier Wände technisch aufrüsten. Sogar der Kabelanschluss kann hiermit finanziert werden und gilt ebenfalls als "wohnwirtschaftliche Verwendung".

 
 
 
 
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
 
 
 
 

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