Redaktions-Tipp
 

Bausparen: Einkommensgrenze für Sparzulage 2024 gestiegen

Einkommensgrenzen mehr als verdoppelt

Bausparen ist seit 2024 für deutlich mehr Haushalte eine attraktive Option, um Eigenkapital für Wohneigentum anzusparen: Die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber wurde verbessert, die Einkommensgrenzen sind auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete gestiegen.

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Mit dem Bausparvertrag ins Eigenheim? Das ist seit 2024 für deutlich mehr Haushalte eine Option

Foto: Pixabay / Alexander Stein

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage zu den vermögenswirksamen Leistungen, die Unternehmen ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Lohn gewähren oder aber aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen. Förderfähig sind zum einen die wohnungswirtschaftliche Verwendung, beispielsweise das Bausparen oder die Tilgung eines Baukredits, zum anderen Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne.

Die bisherigen Einkommensgrenzen von 17.900 und 35.800 Euro beim Bausparen stammen aus dem Jahr 1999. Zum Schluss waren deshalb nur noch knapp 8 Millionen Arbeitnehmer:innen anspruchsberechtigt. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen auf 40.000 und 80.000 Euro wurde der Kreis nun auf fast 14 Millionen erweitert.

Warum Bausparen?
Die frühe Vermögensbildung mit einem Bausparvertrag kann sinnvoll sein, um später über genug Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum zu verfügen. Höhere Zinsen haben Bausparverträge in den vergangenen Monaten wieder deutlich attraktiver gemacht. 

Interessant ist diese Form des Sparens nicht nur, wenn später der Kauf von Wohneigentum geplant ist. Das angesparte Kapital und ein Bauspardarlehen können beispielsweise auch für eine Sanierung oder Renovierung genutzt werden.

 
 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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