Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage zu den vermögenswirksamen Leistungen, die Unternehmen ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Lohn gewähren oder aber aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen. Förderfähig sind zum einen die wohnungswirtschaftliche Verwendung, beispielsweise das Bausparen oder die Tilgung eines Baukredits, zum anderen Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne.
Die bisherigen Einkommensgrenzen von 17.900 und 35.800 Euro beim Bausparen stammen aus dem Jahr 1999. Zum Schluss waren deshalb nur noch knapp 8 Millionen Arbeitnehmer:innen anspruchsberechtigt. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen auf 40.000 und 80.000 Euro wurde der Kreis nun auf fast 14 Millionen erweitert.
Warum Bausparen?
Die frühe Vermögensbildung mit einem Bausparvertrag kann sinnvoll sein, um später über genug Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum zu verfügen. Höhere Zinsen haben Bausparverträge in den vergangenen Monaten wieder deutlich attraktiver gemacht.
Interessant ist diese Form des Sparens nicht nur, wenn später der Kauf von Wohneigentum geplant ist. Das angesparte Kapital und ein Bauspardarlehen können beispielsweise auch für eine Sanierung oder Renovierung genutzt werden.
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