Räum- und Streupflicht für Hausbesitzer
Haus- und Grundstücksbesitzer sollten bei einem Wintereinbruch Vorkehrungen treffen: Schnee schippen und Laub kehren vor dem eigenen Grundstück gehören zu den Pflichten von Haus- und Grundstücksbesitzern, um Fußgänger und Radfahrer vor Stürzen zu bewahren. Denn nicht nur überfrierende Nässe und Glatteis sind tückisch, auch nasses Laub kann gefährlich werden. Deshalb sollten Streumaterial sowie Besen oder Schneeschieber griffbereit sein.
Winter-Vorkehrungen auch im Haus
Vorsichtshalber sollten die Heizkörper im Haus in allen Räumen mindestens auf Frostsicherung eingestellt werden, um zu verhindern, dass die Rohre gefrieren und durch Platzen einen Wasserschaden auslösen. Außerdem sollte man die Heizkörper in den bewohnten Räumen entlüften, damit sie wirksam wärmen können und gleichzeitig Heizenergie sparen. Um ein Entweichen der Heizwärme zu vermindern, sollten abends die Rollläden geschlossen werden.
Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Unfall-Folgen
Zum Schutz vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall auf nassem Laub oder Glatteis rät die Württembergische Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und vermieteten Einfamilienhäusern zu einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Für Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses und Mieter reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.
Prospekt: Wellhöfer Treppen GmbH & Co. KG
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.