Die Experten des Verbands privater Bauherren (VPB) raten, in diesem Jahr keine "alten" Vertragsbedingungen mehr zu akzeptieren. Zwar haben Bauherren 2017 noch kein Recht auf den ab 2018 geltenden Verbraucherschutz, aber Baufirmen und Bauherren genießen Vertragsgestaltungsfreiheit. Sie können aushandeln, was sie möchten.
Das sind die neuen Regeln für den Bauvertrag ab 2018
Ab 2018 müssen Baufirmen eine detaillierte Baubeschreibung vorlegen, verbindliche Angaben zur Bauzeit machen und alle nötigen Bauunterlagen herstellen und übergeben, die die Bauherren benötigen, um nachzuweisen, dass ihr Bau den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Auch die Abschlagszahlungen an den Bauunternehmer werden auf 90 Prozent des Werklohns begrenzt und Bauherren erhalten ab 2018 ein Widerrufsrecht.
Darauf sollten Häuslebauer 2017 achten
Eine verständliche und vollständige Baubeschreibung gehört auch 2017 schon in den Bauvertrag. Ebenso wichtig ist die Anfertigung und Übergabe der wichtigen Planungsunterlagen. Nur so können Bauherren prüfen lassen, ob die geplante Immobilie überhaupt geltendem Recht entspricht. Wenn der Bauunternehmer Abschlagszahlungen haben möchte, ist diesem Punkt größte Aufmerksamkeit zu schenken. Es muss sichergestellt werden, dass die Raten immer dem Wert der Bauleistung entsprechen. Sie dürfen nicht größer sein, sonst ist die Überzahlung im Insolvenzfall des Bauunternehmers wirtschaftlich verloren. Und die letzte Rate sollte zehn Prozent betragen, so wie es ab 2018 Gesetz ist. Damit Bauherren auch schon 2017 rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollten sie ihren Bauvertrag unbedingt von einem unabhängigen Experten überprüfen lassen.
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