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Was heißt eigentlich "bauseits"?

Bauherren sollten auf Mehrkosten im Bauvertrag achten

In die Kategorie "von Bauherren immer wieder falsch verstanden" gehört der Begriff "bauseits". In vielen Bauverträgen kommt er vor, wird aber oft überlesen. Zudem suggeriert der Begriff "bauseits" dem Laien, dass die Baufirma diese Arbeiten übernimmt. Dieser Irrtum kann für Bauherren teuer werden. Denn mit "bauseits" gekennzeichnete Aufgaben muss der Bauherr selbst veranlassen und übernehmen!

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Wer muss den Aushub entsorgen oder lagern? Das sind klassische Arbeiten, die "bauseits" anfallen, das heißt vom Bauherren organisiert und bezahlt werden müssen

Foto: aktion pro eigenheim

Ein Blick in den Duden macht eigentlich alles klar: "bauseits - Adverb - 1. an die, zur Baustelle; bei …2. vom Bauherrn auszuführen". Doch da dieser Begriff abseits des Hausbaus keine Rolle spielt, gehen dennoch viele Bauherren von falschen Voraussetzungen aus. Ein Irrtum, der sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann, wenn die Kosten für die entsprechenden Arbeiten nicht einkalkuliert sind. Bauherren sollten daher immer unbedingt auf die Formulierungen im Bauvertrag achten und bei Unklarheiten einen unabhängigen Sachverständigen befragen.

"bauseits" im Bauvertrag - bei diesen Formulierungen kommen auf Bauherren Mehrkosten zu:

  • Abfuhr überschüssiges Aushubmaterial bauseits --> Aushub und Entsorgung beziehungsweise die Lagerung des Aushubs sind klassische Arbeiten, die bauseits anfallen
  • Erschließung und Hausanschlüsse Kanal, Wasser, Strom, Telefon und Gas bauseits. Sämtliche Erd- und Kanalarbeiten werden komplett bauseits ausgeführt. --> Die Erschließung des Grundstücks beauftragt und zahlt also der Bauherr.
  • Wasserhaltung bauseits --> Dieser Passus kann richtig ins Geld gehen, denn er bedeutet: Falls nach dem Aushub Grund- oder Sickerwasser in der Baugrube steht, muss der Bauherr es abpumpen lassen und zwar häufig während der gesamten Rohbauzeit. Das kann schon mal 3.000 Euro kosten.
  • Baustellenzufahrt bauseits
  • Stahlbetondecke Fugenspachtelung bauseits
  • Beheizung des Gebäudes bis zur Übergabe bauseits --> Die teure Strombeheizung im Winter zahlt der Bauherr als zusätzlich.
  • Es muss bauseits ein Bodengutachten erstellt werden. --> Das Angebot für den Hausbau ist also zunächst nicht auf die Beschaffenheit des Baugrunds abgestimmt. Daraus können sich später Mehrkosten ergeben.
  • Das Baufeld ist bauherrenseitig vollständig vor Beginn der Erdarbeiten zu räumen. --> Das kann für den Bauherrn teuer werden, vor allem, wenn das Grundstück vorher bebaut war. 
  • Die Leistungen Keller- und Bodenplattendämmung sind bauseits zu erbringen. --> Auch damit rechnen Bauherren kaum, wenn sie ein schlüsselfertiges Haus kaufen. Damit es auf der Baustelle weitergeht, akzeptieren viele zähneknirschend die Mehrkosten.

Wer mehrere dieser Fomulierungen in seinem Bauvertrag findet, sollte ein günstiges Angebot für den Hausbau nochmals mit den Mehrkosten durchrechnen und vergleichen. Denn möglicherweise ist das Angebot am Ende gar nicht das günstigste.

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Quelle: aktion pro eigenheim / VPB
 
 
 
 

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