Wann können wir einziehen? Das ist die wohl wichtigste Frage beim Bau und Kauf eines Eigenheims! Doch nicht immer ist diese Frage ganz leicht zu klären. Den neben der Frage des Fertigstellungstermins bleibt noch zu klären, wie wohnlich das neue Heim zum Zeitpunkt der Übergabe sein wird.
Wer sich auf die Suche nach einem neuen Haus macht, stößt schnell auf den Begriff "schlüsselfertig". Viele Bauherren verbinden damit einen bezugsfertigen oder sofort bewohnbaren Zustand - doch das muss nicht sein. Denn der Begriff "schlüsselfertig" ist weder gesetzlich geschützt noch konkret definiert! So müssen Bauherren bei verschiedenen Anbietern mit Unterschieden im Fertigstellungsgrad rechnen (zum Beispiel bei Malerarbeiten, Einbauküche, Bodenbelägen und Gartenanlage). Auf der sicheren Seite sind Bauherren dagegen mit dem Begriff "bezugsfertig", der den Abschluss wesentlicher Arbeiten meint.
Baubeschreibung und Bauvertrag geben Aufschluss über Innenausbau
Wie fertig genau das Eigenheim sein wird, können Bauherren in der Baubeschreibung beziehungsweise im Bauvertrag nachlesen. Wenn die Leistungen des Innenausbaus wie Bodenbelag und Malerarbeiten genau beschrieben sind, können Bauherren sicher sein, dass sie ein wohnliches Eigenheim beziehen.
Doch alles, was nicht vereinbart wurde, muss das Bauunternehmen auch nicht leisten. So können bei schlüsselfertigen Häusern die Malerarbeiten und Bodenbeläge durchaus noch fehlen. In extremen Fällen verstehen Anbieter unter schlüsselfertig einen Rohbau mit Dach, Fenstern und abschließbarer Tür, aber ohne jeden Innenausbau. Dann kann es leicht passieren, dass Bauherren noch bis zu 25.000 Euro investieren müssen, bevor das Haus bewohnbar ist. Fliesen legen, Malerarbeiten oder Bodenbelagsarbeiten kosten dann nämlich extra oder fallen in Eigenregie an. Wer das vermeiden möchte: Bauvertrag und Baubeschreibung gründlich lesen und die gewünschten Leistungen abgleichen. So gehen Bauherren auf Nummer sicher.
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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