Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder eine umfangreiche Sanierung plant, bei der Berechnungen für das gesamte Gebäude angestellt werden, muss seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 ein obligatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater führen. Auch in der aktuellen Version, dem GEG 2024, ist diese Pflichtberatung enthalten.
Wann ist eine Energieberatung Pflicht?
Es gibt zwei Situationen, in denen ein Beratungsgespräch Pflicht ist:
In welchem Gesetz ist das Pflichtgespräch geregelt?
Geregelt ist die verpflichtende Energieberatung im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). In § 48 GEG ist die Beratungspflicht für Eigentümer enthalten, § 80 regelt die Pflichtberatung für Hauskäufer.
Welche Kosten kommen auf Käufer für die Pflichtberatung zu?
Es fallen keine Kosten für Eigentümer und Käufer an! Im GEG ist ausdrücklich geregelt, dass die Energieberatung nur dann Pflicht ist, wenn diese kostenlos angeboten wird.
Wann muss das Beratungsgespräch geführt werden?
Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses müssen das Beratungsgespräch führen, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben.
Bei einer umfangreichen Sanierung ist die Energieberatung vor Beauftragung der Planungsleistungen Pflicht. Handwerker, die ein Sanierungsangebot abgeben, müssen schon im Angebot auf diese Beratungspflicht hinweisen.
Wer bietet eine kostenlose Energieberatung an?
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist zum Beispiel eine Möglichkeit, ein kostenloses Beratungsgespräch zu vereinbaren. Möglich ist das unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter 0800 – 809 802 400. Das Gespräch kann dann auch schriftlich bestätigt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist das Angebot des Verbands der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH). Unter https://geg-beratung.de/ finden Käufer und Eigentümer eine Datenbank für die kostenlose Pflichtberatung nach GEG. Mit Hilfe ihrer Postleitzahl können sie Energieberater finden.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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