Heizung im Altbau und Neubau - diese Regeln gelten mit dem GEG 2024
Seit Anfang 2024 gilt das neue Gebäudegesetz - GEG 2024. Wichtigste Änderung: Eine Heizung
darf nur dann eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit
der Anlage bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt.
Das gilt sowohl für Altbauten als auch für Neubauten. Diese Optionen erlaubt das GEG:
Ausnahmen
und Übergangsregelungen gibt es für den Heizungstausch in bestehenden
Gebäuden, bis die Wärmeplanung der Kommunen bis 2026 / 2028 erstellt
ist. Diese Übergangsregelungen gelten auch für Neubauten in Baulücken und erlauben aktuell zum Beispiel noch den Einbau von Gasheizungen. Nutzen sollten Eigentümer diese Option besser nicht, denn damit sind in den kommmenden Jahren weitere Auflagen (Nutzung von Biogas) und Kosten (Netzentgelte und steigender CO2-Preis) verbunden.
Das gilt für Käufer eines Altbaus
Wichtig für Altbau-Käufer ist im GEG ist zunächst § 72 "Betriebsverbot
für Heizkessel, Ölheizungen". Demnach ist für Öl- und Gasheizungen
nach 30 Jahren Laufzeit Schluss. Wer ein solches Fossil im
Heizungskeller hat, muss also eine neue Heizung einbauen lassen. Nach dem Hauskauf haben die neuen Eigentümer zwei Jahre Zeit, die alte Heizung zu ersetzen.
--> Wichtig: Diese
Austauschpflicht gilt nur für
Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedrigtemperatur- und
Brennwerttechnik darf weiter betrieben werden.
Bei Sanierung gleich auf moderne Heiztechnik setzen
Da viele neue
Eigentümer eines Altbaus ohnehin eine Kersanierung planen, sollte
auch die Heiztechnik in den Blickpunkt rücken. Die KfW-Heizungsförderung
im Programm 458 in Verbindung mit dem Ergänzungskredit im Programm 358
macht den Einbau einer neuen Heizung attraktiv. Gefördert werden alle oben genannten Heizungen (Ausnahme wasserstofffähige Gasheizung) mit bis zu 70 Prozent Zuschuss.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.