Redaktions-Tipp

Gebäudeenergiegesetz und Heizungstausch - das sind die Regeln

Das müssen Bauherren und Eigentümer zur Heizungswahl wissen

Im Neubau spielt die Ölheizung kaum noch eine Rolle, im Altbau dagegen schon. Wer eine Immobilie im Bestand kauft, macht gar nicht so selten Bekanntschaft mit einer Ölheizung oder sogar einer Kohleheizung! Was also tun nach einem Kauf - Ölheizung behalten oder auf andere Heiztechnik umsteigen? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht ab 2026 strengere Vorgaben. Ein Überblick zu den Regelungen im Heizungskeller.

Luftwärmepumpe im NeubauBild größer anzeigen

Alte Heizung raus, Heiztechnik mit erneuerbaren Energien rein: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht ab 2026 strengere Vorgaben zum Einbau von Heizungen

Foto: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

Der Abschied von Ölheizung und Kohleheizung wurde im Klimapaket der Bundesregierung beschlossen und mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) umgesetzt. Entsprechend wurde auch die Förderpolitik angepasst: hohe Zuschüsse für das Heizen mit erneuerbaren Energien, keine Förderung mehr für Ölheizung & Co.

Wichtig für Eigentümer und Bauherren im GEG ist § 72 "Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen". Verboten ist der Einbau der genannten Heizungen allerdings nicht, der Einbau von Ölheizung und Kohleheizung ist ab dem 1.1.2026 vielmehr streng reglementiert und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Außerdem dürfen alte Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren nicht weiter betrieben werden.

Die Regelungen im Überblick:

Heizung im Neubau: Ölheizung nur in Kombination mit erneuerbaren Energien
Im Neubau ist der Einbau einer Ölheizung ab 2026 nur dann erlaubt, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt wird. Kombiniert werden darf die Ölheizung mit:

  • Solarthermie (15 % Anteil an Wärme- und Kälteenergiebedarf oder mind. 0,04 m² Solarthermie je m² Nutzfläche in Ein- oder Zweifamilienhäusern)
  • Solarstrom (15 % Anteil an Wärme- und Kälteenergiebedarf)
  • Wärmepumpe (50 % Anteil an Wärme- und Kälteenergiebedarf)
  • Holzheizung oder Pelletheizung (50 % Anteil an Wärme- und Kälteenergiebedarf)
  • Flüssige Biomasse in KWK-Anlage oder Brennwertkessel (50 % Anteil an Wärme- und Kälteenergiebedarf)
  • Gasförmige Biomasse in KWK-Anlage (mind. 30 %) oder Brennwertkessel (50 % Anteil an Wärme- und Kälteenergiebedarf)
  • Kälte aus erneuerbaren Energien

Heizung mit Altbau: Regelung mit vielen Ausnahmen
Auch im Altbau soll die Ölheizung im Heizungskeller zum Auslaufmodell werden. Ab 2026 ist der Einbau einer neuen Ölheizung deshalb nur noch in diesem Fällen erlaubt:

  • wenn der Wärmebedarf anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt wird
  • wenn kein Anschluss an ein Gasversorgungsnetz oder Fernwärmenetz möglich ist und eine anteilige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt
  • wenn die Außerbetriebnahme der Ölheizung im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führt
  • bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Achtung Immobilienkäufer: Hier greift die Regelung bei einem Eigentümerwechsel innerhalb von 2 Jahren!

Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen gilt parallel weiter
Parallel zu den oben genannten Regelungen gilt auch mit dem GEG die Austauschpflicht für alte Heizkessel weiter! Für Öl- und Gasheizungen ist damit nach 30 Jahren Laufzeit Schluss, das gilt allerdings nur für Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedrigtemperatur- und Brennwerttechnik darf weiter betrieben werden.

Wichtiger Hinweis für alle Käufer und Eigentümer einer gebrauchten Immobilie: Der hohe Zuschuss des BAFA macht den Abschied von der alten Heiztechnik leicht! Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird umfangreich gefördert und ist zudem noch vom CO2-Preis ausgenommen. Das sollte unbedingt bei der Auswahl der neuen Heizung bedacht werden.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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