Der nahtlose Übergang vom Ess- zum Wohnbereich schafft mehr Platz und die Möglichkeit, sich beim Kochen mit der Familie oder den Gästen zu unterhalten. Doch mit dem modernen Wohngefühl ist es schnell vorbei, wenn bei der Küchenparty Steckdosen für Pürierstab, Fritteuse oder Elektrogrill fehlen. Auch wer ein Heimkino mit vielen Lautsprecherboxen und stimmungsvollen Leuchten einrichten möchte, braucht eine ausreichende Elektroausstattung. "Wir empfehlen daher die Aufnahme der Richtlinie RAL-RG 678 in die Bau- und Leistungsbeschreibung", sagt Hartmut Zander von der Initiative ELEKTRO+. Diese gibt Aufschluss über die Mindestanforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Elektroinstallation.
Elektroinstallation nach Wohnbereichen planen
Denn Bauträger oder Fertighausanbieter weisen Räume ohne Trennwände in vielen Fällen als nur ein Zimmer aus. Dadurch fällt die Anzahl der Steckdosen, Leuchten und Kommunikationsanschlüsse zu gering aus. Bei der RAL-RG 678 zählen nicht die einzelnen Zimmer, sondern die verschiedenen Wohnbereiche – unabhängig von den Trennwänden. Für jeden Wohnbereich legt die RAL-RG 678 eine bestimmte Anzahl von Steckdosen, Leuchten- und Kommunikationsanschlüssen fest. Diese ist abhängig von der Raumgröße und dem Ausstattungswert. Ausstattungswert eins – mit einem Stern – beschreibt den Mindestumfang der Elektroinstallation. Die Komfortausstattung mit drei Sternen benötigen Bewohner, die viele elektrische Geräte nutzen und Wert auf eine umfangreiche Ausstattung legen. Um den heutigen Komfort-Ansprüchen gerecht zu werden und weil die Anzahl der elektronischen Geräte stetig steigt, empfiehlt die Initiative ELEKTRO+ mindestens den Ausstattungswert zwei. Für eine Küche zwischen zwölf und 20 Quadratmetern sieht die RAL dann 18 Steckdosen und drei Leuchtenanschlüsse vor – im angrenzenden Esszimmer würden zusätzlich 16 Steckdosen und zwei Leuchtenanschlüsse zur Verfügung stehen.
Bauplan und Richtlinie in Bauleistungsbeschreibung aufnehmen
"Zur Vermeidung von Missverständnissen können Bauherren auf dem Bauplan die einzelnen Wohnbereiche mit Linien trennen", so Hartmut Zander. Es ist ratsam, diesen Bauplan zusammen mit der Richtlinie RAL-RG 678 in die Bau- und Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Erst dann kann der Bauherr die Umsetzung der Ausstattungswerte problemlos durchsetzen. Vernachlässigt der Bauherr die vertragliche Dokumentation über die Elektroausstattung, bezahlt er für jede Steckdose, die der Bauträger nicht eingeplant hat, einen teuren Aufpreis. Das Argument, es gäbe zu wenig Wände für eine umfangreiche Elektroinstallation, kann nach den heutigen Standards nicht gelten. Auch der Boden bietet genug Fläche für eine ausreichende Ausstattung. In Fußbodenkanälen und Bodentanks können Steckdosen und Anschlüsse auch für Starkstrom und Kommunikation hervorragend und bodengleich untergebracht werden. Wie viele Steckdosen und Schalter der Elektrofachbetrieb installiert, sollte demnach nicht abhängig von den Wänden sein, sondern von den Ansprüchen und dem Nutzungsverhalten der Bewohner.
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