Vorurteil 1: Wohnriester lohnt sich nicht
Richtig ist: Riester-Sparer erhalten jährlich eine Zulage von 175 Euro (Verheiratete 350 Euro). Dafür müssen zusammen mit den staatlichen Zulagen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (maximal jedoch 2.100 Euro) in einen Riester-Vertrag fließen. Wer kein versicherungspflichtiges Einkommen bezieht, kann sich mit dem Mindestbetrag von nur fünf Euro monatlich die vollen Zulagen sichern. Für jedes Kind kommen jährlich 300 Euro Zuschuss hinzu (185 Euro bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden). Berufseinsteigern unter 25 Jahren wird zusätzlich ein einmaliger Bonus von 200 Euro bezahlt. Jeder unmittelbar Förderberechtigte kann außerdem Spar- und Tilgungsleistungen bis maximal 2.100 Euro (abzüglich gewährter Zulagen) in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen und kommt damit in den Genuss von Steuervorteilen. Besonders profitieren übrigens Berufseinsteiger und Familien von der Riester-Förderung.
Vorurteil 2: Wohnriester steht mir gar nicht zu
Tatsächlich ist der Kreis der Förderberechtigten sehr groß. Unmittelbar anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Beamte und Selbstständige, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können Wohnriester nutzen. Rentenversicherungspflichtig und damit förderberechtigt sind außerdem Menschen, die Arbeitslosen-, Kranken- oder Übergangsgeld beziehen. Auch Ehepartner von Förderberechtigten, die riestern, können einen Vertrag abschließen und sich die vollen Zulagen sichern.
Vorurteil 3: Es dauert Jahre, bis ich von Wohnriester profitiere
Dieses Vorurteil trifft gerade auf Wohnriester nicht zu, denn Wohnriester ist das einzige geförderte Vorsorgeinstrument, das schon im Berufsleben genutzt werden kann. Die Zulagen helfen in der Ansparphase bei der Bildung von Eigenkapital und in der Darlehensphase bei der Tilgung. Dank Wohnriester sind die Kreditnehmer somit schneller schuldenfrei.
Vorurteil 4: Wohnriester hilft nur bei Hausbau und Immobilienkauf
Stimmt nicht: Seit 2014 können Eigentümer auch barrierefreie Umbauten mit dem Wohnriester-Guthaben finanzieren. Vorher muss allerdings ein Sachverständiger die zweckgerechte Verwendung bestätigen.
Vorurteil 5: Wohnriester bindet für immer ans Eigentum – wenn die Immobilie verkauft wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden
Tatsache ist: Die gesamte Förderung bleibt erhalten, wenn innerhalb von zwei Jahren vor oder fünf Jahren nach dem Verkauf mit einem Betrag mindestens in der Höhe der Förderung eine neue Immobilie gekauft und selbst bezogen wird. Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Seniorenheim.
Vorurteil 6: Mit Riester finanzierte Immobilien müssen ununterbrochen selbst genutzt werden
Richtig ist, dass die Wohnriester-Förderung nur für selbstgenutztes Wohneigentum gilt. Bei der Aufgabe der Selbstnutzung wird das Wohnförderkonto aufgelöst und die Summe dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. aus beruflichen Gründen, kann die Immobilie zwischenzeitlich sogar vermietet werden. Spätestens mit 67 Jahren muss das Objekt aber wieder selbst genutzt werden
Vorurteil 7: Die nachgelagerte Besteuerung hebt alle Vorteile auf
Nein. Wohnriester unterliegt zwar wie alle Riester-Produkte der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Je nach individuellem Steuersatz fallen im Ruhestand zwischen 40 und 80 Euro pro Monat an. Doch selbst dann lohnt sich Riester-Sparen, wie ein Beispiel der Stiftung Warentest zeigt: Danach summieren sich Zulagen, Zinsersparnis und Steuervorteile für ein kinderloses Arbeitnehmer-Ehepaar mit 70.000 Euro Bruttojahreseinkommen bei einem Riester-Kredit über 200.000 Euro binnen 30 Jahren auf 56.000 Euro. Nach Abzug der Besteuerung im Rentenalter verbleibt immer noch ein Vorteil von 27.400 Euro. Seit 2014 besteht zudem die Option der Einmalbesteuerung: Dafür gewährt das Finanzamt einen "Rabatt" von 30 Prozent.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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