Wohneigentum ist die beliebteste Altersvorsorge - und die einzige, die schon in jungen Jahren genutzt werden kann. Doch damit im Alter nicht nur mietfreies Wohnen möglich ist, sondern auch die Energiekosten überschaubar bleiben, ist beim Kauf einer Immobilie im Bestand in der Regel eine energetische Sanierung erforderlich. Für entsprechende Maßnahmen, also Dämmung, neue Fenster oder neue Heizung, kann ab 2024 auch die sogenannte Wohn-Riester-Förderung eingesetzt werden. Damit haben Immobilienkäufer dann eine weitere Möglichkeit, eine nötige Sanierung zu finanzieren.
Was gilt künftig für die Nutzung der Eigenheimrente bei der Sanierung?
Die Nutzung der Riester-Förderung für energetische Sanierungen wird analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann demnach für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden.
Die Maßnahmen müssen den Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Dafür muss eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorliegen. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie sind für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital zu entnehmen, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.