19.12.2022
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Wohn-Riester ab 2024 auch für energetische Sanierung

Eigenheimrente erleichtert Finanzierung einer Sanierung

Die staatlich geförderte Eigenheimrente - auch Wohn-Riester genannt - kann bisher zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung bzw. Umschuldung eines Darlehens und zur altersgerechten Sanierung genutzt werden. Für 2024 ist nun eine Erweiterung der Riesterförderung geplant, sie soll dann auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können. Für Familien, die eine gebrauchte Immobilie kaufen, wachsen damit die Möglichkeiten, wie eine Sanierung finanziert werden kann.

Altbau-Villa mit BaugerüstBild größer anzeigen

Ab 2024 kann die Riester-Förderung auch für die Finanzierung einer energetischen Sanierungs eingesetzt werden

Foto: aktion pro eigenheim

Wohneigentum ist die beliebteste Altersvorsorge - und die einzige, die schon in jungen Jahren genutzt werden kann. Doch damit im Alter nicht nur mietfreies Wohnen möglich ist, sondern auch die Energiekosten überschaubar bleiben, ist beim Kauf einer Immobilie im Bestand in der Regel eine energetische Sanierung erforderlich. Für entsprechende Maßnahmen, also Dämmung, neue Fenster oder neue Heizung, kann ab 2024 auch die sogenannte Wohn-Riester-Förderung eingesetzt werden. Damit haben Immobilienkäufer dann eine weitere Möglichkeit, eine nötige Sanierung zu finanzieren.

Was gilt künftig für die Nutzung der Eigenheimrente bei der Sanierung?
Die Nutzung der Riester-Förderung für energetische Sanierungen wird analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann demnach für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden.

Die Maßnahmen müssen den Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Dafür muss eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorliegen. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie sind für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital zu entnehmen, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein.

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Quelle: Verband der Privaten Bausparkassen / LBS
 
 
 
 

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