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EEG 2023: Warum Bauherren mit Photovoltaik planen sollten

Förderung für Solarstrom wird verbessert

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde überarbeitet. Von der neuen Version - dem EEG 2023 - profitieren auch private Eigentümer. Für sie wird die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage deutlich attraktiver. Das liegt an einer höheren Einspeisevergütung, verschiedenen Modellen des Betriebs und steuerlichen Vereinfachungen. Gewinne von sechs Prozent pro Jahr sind möglich. Bauherren sollten eine Solaranlage deshalb unbedingt einplanen.

Eigenheimsiedlung mit PhotovoltaikBild größer anzeigen

Kein Hausbau ohne Photovoltaik-Anlage: Dank der verbesserten Förderung im EEG 2023 lohnt sich eigener Solarstrom noch mehr

Foto: aktion pro eigenheim

Update 27.9.2022: Die EU-Kommission hat die bessere Förderung von Solaranlagen nach dem EEG 2023 genehmigt. Die höhere Einspeisevergütung kann damit kommen.

Sowohl die Einspeisung als auch der Eigenverbrauch sind mit dem EEG 2023 profitabler geworden.

1. Höhe Einspeisevergütung: Photovoltaik-Anlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung ist nun von 6,24 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom gestiegen. Das ist ein Plus von 31 Prozent. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent pro Kilowattstunde jetzt 7,1 Cent. Das erhöht die Einnahmen der Anlage.

--> Wichtig: Die Vergütungssätze gelten für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen wurden.

2. Ausgesetzte Degression: Positiv für künftige Anlageneigentümer ist außerdem, dass die monatliche Verringerung der Vergütung für Neuanlagen, genannt Degression, bis 2024 ausgesetzt ist und danach nur noch halbjährlich mit einem Prozent erfolgt. Lieferengpässen und Handwerkermangel wird so Rechnung getragen. Aktuell dauert es von der Bestellung bis zur Lieferung mehr als ein halbes Jahr. Bauherren können nun damit planen, dass die Vergütung bei Lieferung der Anlage immer noch gleich hoch ist.

3. Lukrativer Eigenverbrauch aufgrund hoher Stromkosten: Neben der Einspeisevergütung kommen weitere Einnahmen in Form von geringeren Stromkosten hinzu. Je nach Anlagengröße kann der Solarstrom vom Dach ohne weitere Maßnahmen wie etwa die Zeitsteuerung von Elektrogeräten 25 Prozent des Strombedarfs im Haushalt decken. Und dieser Eigenverbrauch ist äußerst lukrativ. Wer einen Teil des günstigen Solarstroms selbst verbraucht, spart den Kauf von teurem Strom aus dem Netz. Die Kosteneinsparung ist von rund 16 Cent netto pro Kilowattstunde im vergangenem Jahr auf rund 19 Cent gestiegen.

Kosten für Solaranlagen gestiegen, Strompreis aber auch
Zwar sind die Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Monaten teurer geworden, jedoch hat sich auch die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund der gestiegenen Stromkosten erhöht. Kleine Photovoltaik-Anlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten aktuell im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversorger dagegen rund 31 Cent netto. Mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgt man sich jetzt also sehr profitabel.

Der Eigenverbrauch ist der Renditetreiber bei einer Photovoltaik-Anlage. Eigentümer:innen sollten daher möglichst viel Solarstrom selbst nutzen. Ein Beispiel sind elektronische Geräte mit Zeitschaltuhr wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler, die in der Mittagszeit laufen. Tagsüber aufgeladene Elektroautos können den Eigenverbrauch noch deutlicher erhöhen. Auch stationäre Solarstromspeicher im Haus steigern den Anteil des selbst genutzten Solarstroms, indem er mittags gespeichert und abends verbraucht wird. Sie und Elektroautos erhöhen den Anteil des eigenen Solarstroms am Stromverbrauch auf bis zu 60 Prozent.

--> Gut zu wissen: Kosten, Erträge und Rendite ihrer Photovoltaik-Anlage können Bauherren mit dem Solarrechner von Stiftung Warentest berechnen.


Auch Dachflächen nach Osten und Westen mit Solarmodulen belegen
Gut für die Erzeugung von eigenem Solarstrom sind nicht nur Dachflächen nach Süden! Auch nach Ost und West ausgerichtete Dachflächen haben Vorteile. Belegt man beide mit Photovoltaik-Modulen, ergibt sich eine größere genutzte Dachfläche, in Summe also mehr Solarstrom und ein in die Morgen- und Abendstunden verlängerter Ertrag für eine höhere Deckung des Strombedarfs im Haus.

Mit größerer Solaranlage für die Zukunft gerüstet: Tipps für die Planung
Was Bauherren bei der Planung bedenken sollten: Je mehr Kilowatt man auf das Dach packt, desto günstiger wird der Einkauf pro Kilowatt installierter Leitung. Anlagen mit deutlich über zehn Kilowatt installierter Leistung sind bereits für 1.200 Euro pro Kilowatt zu haben. Die Solarstromkosten sinken daher auf rund zehn, elf Cent pro Kilowattstunde. Wer ein geeignetes Dach hat, sollte sich daher ruhig für eine größere Solaranlage entscheiden. Zwar ist sie etwas weniger profitabel, da auch die verbesserte Einspeisevergütung nicht ganz kostendeckend ist, doch Bauherren sollten hier an die Zukunft denken: Wenn künftig verstärkt Wärmepumpen und Elektroautos genutzt werden, erhöht das die äußerst profitable Selbstnutzung des Solarstroms. Eine große Photovoltaik-Anlage kann dann einen größeren Teil des Strombedarfs im Haus abdecken. Das ist insgesamt die kostengünstigste Art, sich von Strompreiserhöhungen unabhängig zu machen. Wichtig ist daher bei der Hausplanung, die Kapazität des Daches für die Solarmodule auszuschöpfen, denn die Modele machen inzwischen auch nur noch 40 Prozent der Kosten einer Solaranlage aus.

EEG 2023 macht Bauherren flexibler beim Betrieb einer Solaranlage
Wer sich dafür entscheidet, den gesamten Strom einzuspeisen, wird besonders gut gefördert – spart dann aber keinen Cent bei der Stromrechnung. Künftig gibt es also zwei Betreibermodelle mit einem jeweils unterschiedlichen Vergütungssatz, für Volleinspeisung und teilweisen Eigenverbrauch.

Die Volleinspeisung rechnet sich vor allem, wenn man nur einen sehr geringen Stromverbrauch hat und daher nur ein kleiner Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden kann, sowie bei großen Anlagen. Dieses Modell soll daher auch zu größeren Anlagen und zu einer besseren Dachausnutzung führen. Bei der Volleinspeisung steigt die Vergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,0 Cent – ein Anstieg auf gut das Doppelte. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt sind es noch 10,9 Cent pro Kilowattstunde für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil. Auch ohne den lukrativen Eigenverbrauch ergibt die Volleinspeisung Gewinn, da die Erzeugungskosten bei lediglich zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen. --> Die Vergütungssätze gelten für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen werden. Die Einspeisevergütung bedarf noch der Zustimmung durch die Europäische Kommission, an der Höhe kann sich deshalb noch etwas ändern.

Interessant ist auch das neue Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. Wenn sich etwa der Stromverbrauch mit einer Wärmepumpe erhöht oder sich die Besitzer ein E-Auto zulegen, lohnt sich beispielsweise vor Jahresende der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung. Das ermöglicht den profitablen Eigenverbrauch des Solarstroms.

Die neue EEG-Fassung erlaubt darüber hinaus, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden können, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer:innen zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen, was das Ganze etwas teurer macht.

Steuerliche Vereinfachung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt
Beschlossen ist darüber hinaus ein Abbau bürokratischer Hemmnisse: Eigentümer von Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung müssen ihre Einkünfte aus der Solarstromproduktion rückwirkend ab 2022 nicht mehr in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Eine weitere Änderung ist der einfachere Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 Kilowatt installierte Leistung muss der Netzbetreiber nicht mehr anwesend sein, es reichen Elektrofachleute.

Fazit: Photovoltaik-Anlagen lohnen sich künftig wieder mehr, Bauherren sollten nicht mehr ohne Solaranlage planen! Je nach Anlagengröße und Höhe des Eigenverbrauchs gilt: Die Investition ist nach rund 15 Jahren über die Einspeisevergütung und den geringeren Bezug von Strom aus dem Netz abbezahlt. Danach liefert die Solaranlage noch mindestens für zehn bis 15 Jahre günstigen Strom. Das ergibt am Ende einen schönen Gewinn, erhöht die Unabhängigkeit und verringert den CO2-Ausstoß.

Überblick EEG 2023: Neue Regeln für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen

  • Teileinspeisung: Der Vergütungssatz ist für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierte Leistung nun von 6,24 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom auf 8,2 Cent gestiegen. --> Die Vergütungssätze gelten für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen werden.
  • Volleinspeisung: Die Einspeisevergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung steigt von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,0 Cent --> Die Vergütungssätze gelten für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen werden.
  • Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. --> Diese Regelung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen werden.
  • Anlagenmix möglich: Auf einem Haus können zwei Anlagentypen angemeldet werden; eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. --> Diese Regelung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen werden.
  • Einfacher Netzanschluss: Der Netzbetreiber muss nicht mehr anwesend sein.
  • Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für neue Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 15.9.2022 in Betrieb gehen.
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Quelle: Solar Cluster Baden-Württemberg e.V. / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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