Prospekt vom VPB: Baufirma pleite, was dann? - aktion pro eigenheim

Baufirma pleite! Was dann? Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Geht während des Hausbaus die Bau- firma pleite, ist das für viele Bauherren eine Katastrophe. Mit der Insolvenz stockt das Bauvorhaben, zeitliche Ver- zögerungen und Mehrkosten sind die Folgen. Besonders gefährdet sind alle, die mit Bauträgern bauen, speziell die Käufer von Eigentumswohnungen. Das Bauträgergeschäft ist komplex und birgt enorme Risiken, bis hin zum kompletten Verlust des finanziellen Einsatzes. Lesen Sie dazu den VPB-Ratgeber „Bauträger pleite! Was dann?“ Eigenes Grundstück bringt Sicherheit Bauherren, die mit einem Generalüber- nehmer (GÜ) oder Generalunternehmer (GU) auf ihrem eigenen Grundstück bauen, trifft eine Firmenpleite in der Regel nicht so hart wie Bauherren, die beim Bauträger kaufen. Ein wichtiger Unterschied liegt im Prinzip: Während beim Bauträgermodell Baugrundstück und Bauwerk bis zum Schluss im Eigen- tum des Bauträgers bleiben, bauen Generalunter- und Generalübernehmer immer auf dem Grundstück der Bau- herren. Das heißt, im Fall einer Insolvenz haben die Bauherren, die mit GU und GÜ bauen, immerhin noch das eigene Grundstück und zwar mit allem, was darauf bereits gebaut wurde. Allerdings dürfen Bauherren in diesen Fällen keine Fehler machen, sondern müssen die Entscheidung des Insolvenz- verwalters abwarten. Ab Beantragung des Insolvenzverfahrens stockt das Bau- vorhaben nämlich für mindestens sechs Monate. Ursache ist das gesetzlich gere- gelte Insolvenzverfahren, das bestimmte Schritte verbindlich vorgibt. Bis der Insol- venzverwalter bestellt ist und sich ent- scheiden kann, ob weitergebaut wird, vergeht viel Zeit. In dieser Phase können Bauherren oft nichts tun – außer warten. Nicht selbst weiterbauen! Vor allem weiterbauen dürfen sie nicht auf eigene Faust. Tun sie es doch, wird das teuer! Dann fordert der Insolvenz- verwalter nämlich Schadenersatz von den Bauherren. Das darf er, weil die Bauherren durch ihr eigenmächtiges Weiterbauen der Firma, die ja formal noch existiert, die Möglichkeit nehmen, den Bau doch noch vertragsgemäß zu beenden und dafür auch die Rechnung zu stellen und zu kassieren – was wiederum im Inte- resse aller liegt, die vom Bauunternehmer noch Geld bekommen. Diese entgangene, potenzielle Einnahme holt sich der Insol- venzverwalter bei den voreiligen Bauher- ren zurück. Im schlimmsten Fall zahlen Bauherren dann also doppelt: Einmal die neue Firma, die sie vorschnell mit dem Weiterbau beauftragt haben und zusätzlich den Gewinn der Firma, die ursprünglich hätte bauen sollen. Das Insolvenzrecht ist komplex und nicht verbraucherfreundlich. Sobald das Insol- venzverfahren läuft, heißt es deshalb: Ruhe bewahren! Hektik schadet. Bevor Bauherren irgendetwas unternehmen, sollten sie ihren VPB-Bausachverständi- gen konsultieren und einen Baurechts- anwalt aus dem VPB-Netzwerk hinzu- ziehen. Gemeinsam beraten sie, welche Möglichkeiten sie haben, die bereits in- vestierten Gelder zu schützen und den Schaden möglichst gering zu halten. Und zwar sowohl den finanziellen Schaden, als auch den materiellen Schaden. Mate- rieller Schaden entsteht beispielsweise, wenn der Bau lange offen steht, Regen und Frost die ungeschützten Mauerkro- nen durchfeuchten, Wasser in den Keller läuft oder wertvolle Baustoffe unge- schützt in der Witterung lagern. Vorbeugen ist nötig! Firmenpleiten sind eine schlimme Sache. Bauherren sollten deshalb immer ver- suchen, eine seriöse, wirtschaftlich gesunde Firma zu beauftragen. Gute Firmen, so die Erfahrung der VPB-Be- rater, finden Bauherren durch Empfeh- lungen in der Region. Unternehmen, die schon zahlreiche Häuser vor Ort gebaut haben, leben von ihrem guten Ruf. Eine Firma, die weit weg beheimatet ist, zieht oft den Bau durch und verschwindet danach wieder. Auch Mängel beseitigt sie später oft nur schleppend oder gar nicht mehr, weil die Anfahrten zu lange dauern. Sicherheiten verlangen! Bauherren sollten im Vertrag mindestens die ihnen gesetzlich zustehende Erfül- lungssicherheit geltendmachen. ImSchlüs- selfertigbau sind das, sofern Abschlags- zahlungen vereinbart sind, fünf Prozent der Bausumme. Nach VPB-Erfahrung reicht das aber im Fall einer Insolvenz nicht aus, um den Bau fertigzustellen. Besser, wenn auch teurer, wären des- halb höhere Sicherheiten für die Ver- tragserfüllung. Die müssen aber in den Vertrag hineinverhandelt werden. Wichtig ist auch der Zahlungsplan: Er sollte die Bauherren keinesfalls zur Vor- kasse zwingen. Sind die Abschlagszah- lungen höher als der jeweils tatsächliche Wert des Bauwerks, leisten die Bau- herren Vorkasse. Wird dann die Firma insolvent, sind diese Überzahlungen wirtschaftlich betrachtet verloren. Bau- herren sollten auch während des Baus Abschlagsrechnungen immer erst über- weisen, wenn ein eigener Bausachver- ständiger bestätigt: Der Bauabschnitt ist fertig und hat keine Mängel. Und bis zur Beseitigung eventueller Mängel sollten sie den entsprechenden Teil von der Rate zurückbehalten! Baufirma pleite! Was dann? Seite 1

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