Redaktions-Tipp

Wohnungsbauprämie steigt ab 2021

Mehr geförderte Haushalte durch höhere Einkommensgrenzen

Mangelndes Eigenkapital ist derzeit das größte Hindernis auf dem Weg zum Wohneigentum. Die Wohnungsbauprämie nutzen daher viele Normalverdiener zum langfristigen Eigenkapitalaufbau und können sich damit leichter den Traum vom Eigenheim erfüllen. Die gute Nachricht für Sparer: Zum 1. Januar 2021 soll die Wohnungsbauprämie (WoP) steigen. Durch eine Anpassung der Einkommensgrenzen sind gleichzeitig auch mehr Haushalte anspruchsberechtigt.

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Mehr Eigenkapital für das Traumhaus: Mit der verbesserten Wohnungsbauprämie  können mehr Haushalte gezielt sparen

Foto: W&W AG / Katja Bäcker-Wittke

Nach dem Bundestag hat am 29.11.2019 auch der Bundesrat eine Erhöhung der Wohnungsbauprämie beschlossen. Die staatliche Förderung, die bislang als Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent der Aufwendungen für Bausparbeiträge sowie Zinsen auf erspartes Guthaben gezahlt wird, erhöht sich damit auf 10 Prozent. Statt wie bisher 45 Euro Prämie für ein Sparvolumen von jährlich 512 Euro erhalten Alleinstehende ab Januar 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch der Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft wird mit dem höheren Prämiensatz gefördert.

Mehr geförderte Haushalte durch höhere Einkommensgrenzen
Angehoben werden auch die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro, ein Plus von 36 Prozent. Für Verheiratete steigt der Grenzwert von 51.200 Euro auf 70.000 Euro. Damit profitieren künftig mehr Personen von der staatlichen Förderung: Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Empirica wird die Erhöhung dazu führen, dass rund 1,4 Millionen Bundesbürger mehr zusätzlich sparen.

Die Wohnungsbauprämie wird erstmals seit 1996 angepasst. In den letzten Jahrzehnten hat sich bei den starren Einkommensgrenzen der Kreis der Berechtigten durch die allgemeine Wirtschaftsentwicklung auf der einen Seite stark verringert, andererseits sind die Erwerbs- und Baukosten, Eigenkapitalbedürfnisse und das durchschnittliche Alter von Immobilienerwerbern immer weiter gestiegen. So ist die Schere zwischen Wunsch und Wirklich am Immobilienmarkt immer weiter aufgegangen. Die neue Wohnungsbauprämie kann für viele Haushalte Anreiz sein, konsequenter für die Wunschimmobilie zu sparen.

Die Neuregelung der Wohnungsbauprämie im Detail

  • Die Einkommensgrenze wird für Alleinstehende von 25.600 Euro auf 35.000 zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben.
  • Die Einkommensgrenze  für Verheiratete wird von 51.200 Euro auf 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben.
  • Der Fördersatz steigt von 8,8 auf 10 Prozent.
  • Die Grenze der förderfähigen Einzahlungen erhöht sich bei Alleinstehenden von 512 auf 700 Euro.
  • Die Grenze der förderfähigen Einzahlungen erhöht sich bei Verheirateten von 1.024 Euro auf 1.400 Euro.
  • Die Verbesserungen bei der Wohnungsbauprämie gelten ab dem Sparjahr 2021. 
 
 
 
Quelle: Verband der privaten Bausparkassen / Bausparkasse Schwäbisch Hall / W&W AG
 
 
 
 

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