Nach dem Bundestag hat am 29.11.2019 auch der Bundesrat eine Erhöhung der Wohnungsbauprämie beschlossen. Die staatliche Förderung, die bislang als Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent der Aufwendungen für Bausparbeiträge sowie Zinsen auf erspartes Guthaben gezahlt wird, erhöht sich damit auf 10 Prozent. Statt wie bisher 45 Euro Prämie für ein Sparvolumen von jährlich 512 Euro erhalten Alleinstehende ab Januar 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch der Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft wird mit dem höheren Prämiensatz gefördert.
Mehr geförderte Haushalte durch höhere Einkommensgrenzen
Angehoben werden auch die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro, ein Plus von 36 Prozent. Für Verheiratete steigt der Grenzwert von 51.200 Euro auf 70.000 Euro. Damit profitieren künftig mehr Personen von der staatlichen Förderung: Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Empirica wird die Erhöhung dazu führen, dass rund 1,4 Millionen Bundesbürger mehr zusätzlich sparen.
Die Wohnungsbauprämie wird erstmals seit 1996 angepasst. In den letzten Jahrzehnten hat sich bei den starren Einkommensgrenzen der Kreis der Berechtigten durch die allgemeine Wirtschaftsentwicklung auf der einen Seite stark verringert, andererseits sind die Erwerbs- und Baukosten, Eigenkapitalbedürfnisse und das durchschnittliche Alter von Immobilienerwerbern immer weiter gestiegen. So ist die Schere zwischen Wunsch und Wirklich am Immobilienmarkt immer weiter aufgegangen. Die neue Wohnungsbauprämie kann für viele Haushalte Anreiz sein, konsequenter für die Wunschimmobilie zu sparen.
Die Neuregelung der Wohnungsbauprämie im Detail
Prospekt: Linzmeier Bauelemente GmbH
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