Ab 2021 wird es für Bausparer leichter, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen: Zum 1. Januar 2021 steigen nämlich sowohl die Wohnungsbauprämie selbst als auch die Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf die Förderung. So kommen mehr Bausparer in den Genuss der Prämie.
Einzelheiten und Details zur höheren Wohnungsbauprämie
Bausparer erhalten ab sofort 10 Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen bis zu 700 Euro bei Alleinstehenden (bisher waren es nur 512 Euro) und 1.400 Euro bei Ehepaaren (bisher 1.024 Euro).
Gleichzeitig höhere Einkommensgrenzen
Die Wohnungsbauprämie erhalten Sparer, die den zugeteilten Bausparvertrag für eine Immobilie verwenden und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen liegen seit 2021 bei:
Wie genau funktioniert das mit der Wohnungsbauprämie?
Am Ablauf für die Wohnungsbauprämie hat sich nichts geändert: Zwei Dinge sind Grundvoraussetzung: ein Bausparvertrag, auf den im Jahr
mindestens 50 Euro eingezahlt werden, und das passende zu versteuernde
Einkommen. Wer einen Bausparvertrag abschließt, erhält jedes Jahr einen Jahreskontoauszug. Diesem liegt ein Antrag für die Wohnungsbauprämie bei, den Sparer bei ihrer Bausparkasse einreichen. Eine Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt in der Regel erst bei Zuteilung des Bausparvertrags - und zwar nur dann, wenn das Guthaben für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird. Dazu gehört zum Beispiel der Kauf von Haus oder Wohnung, der Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft oder auch die Modernisierung eines Hauses.
Besonderer Vorteil für junge Bausparer: Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre war, bekommt die Wohnungsbauprämie auch dann, wenn er kein Bauspardarlehen in Anspruch nimmt und sich bei der Zuteilung nur das Bausparguthaben auszahlen lässt. Die Auszahlung darf jedoch frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss erfolgen.
Prospekt: Buderus / Bosch Thermotechnik GmbH
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