Die Einspeisevergütung ist zwar längst nicht mehr so üppig wie noch vor einigen Jahren, aber für Bauherren mit strapaziertem Budget zählt jeder Cent! Deshalb trägt die Einspeisevergütung neben dem attraktiven Einverbrauch von Solarstrom auch zur Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage bei. Um sich diese Einnahmequelle nicht zu verbauen, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW Bauherren, ihre Investition zu splitten. Denn wird die Photovoltaik-Anlage in einem anderen KfW-Programm gefördert, spricht nichts gegen die Einspeisevergütung.
KfW-Programme sinnvoll kombinieren
Sinnvoll ist zum Beispiel die Kombination des KfW-Förderprogramms 153 ("Energieeffizient Bauen") mit den beiden anderen KfW-Produkten 270 ("Erneuerbare Energien - Standard") und 275 (Speicher). Denn der maximale Tilgungszuschuss aus dem KfW-Programm 153 steigt von 10.000 auf 15.000 Euro pro Wohneinheit, wenn dank Solaranlage und Speicher der KfW-40-Plus-Standard erreicht wird. Wer die Photovoltaik-Komponenten separat über die anderen Programme finanziert, darf ihren Effekt für das Erreichen des Standards anrechnen, ohne dass die Klausel aus dem KfW-Programm 153 greift. Sprich: Die Voraussetzungen für den größtmöglichen Zuschuss sind erfüllt, ohne dass die Einspeisevergütung verloren geht.
Wer eine Photovoltaik-Anlage allerdings über das KfW-Programm 153 finanziert hat und trotzdem die Einspeisevergütung für den Solarstrom kassiert, handelt rechtswidrig. In diesem Fall muss mit dem Netzbetreiber ausdrücklich der Verzicht auf die Vergütung vereinbart werden. Die Verbraucherzentrale NRW rät betroffenen Bauherren, dies schnellstmöglich zu tun.
Prospekt: Benz GmbH & Co. KG Baustoffe
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