Wohnungsbauprämie (WoP)

Staatliche Förderung für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung. Gefördert werden Beiträge an Bausparkassen, der Erwerb von Genossenschaftsanteilen und Beiträge für Sparverträge für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum. Für die Förderung darf die Einkommenshöchstgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare nicht überschritten werden.

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Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Wohnungsbauprämie
 

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Wohnungsbauprämie: Förderung für das Bausparkonto
Wer mindestens 50 Euro im Jahr in einen förderfähigen Vertrag einzahlt, erhält darauf 10 Prozent Wohnungsbauprämie. Gefördert wird eine jährliche Sparleistungen von bis zu 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehepaaren.

Berücksichtigt werden für die Förderung laufende Bausparbeiträge, Guthabenzinsen auf Bausparguthaben wenn die Bausparsumme noch nicht überschritten ist und zusätzlich gezahlte Abschlussgebühren. Die höchstmögliche Förderung bei der Wohnungsbauprämie beträgt damit jährlich 70 Euro für Singles und 140 Euro für Ehepaare. Die Einkommensgrenze wurde 2021 auf 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare erhöht.

Wie erhält man die Wohnungsbauprämie?
Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss für jedes Sparjahr ein Wohnungsbauprämien-Antrag bei der Bausparkasse auf einem entsprechenden Formular gestellt werden. Diesen Antrag erhalten Bausparer in der Regel mit ihrem Jahreskontoauszug. Die Prämie wird dann vom Finanzamt an die Bausparkasse überwiesen und dem Bausparkonto gutgeschrieben. Wer die Förderung erhält, muss eine Sperrfrist von sieben Jahren ab Vertragsschluss einhalten. So lange darf der Bausparvertrag nicht aufgelöst werden, sonst muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden. Eine Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt in der Regel erst bei Zuteilung des Bausparvertrags.

Wofür kann das geförderte Bausparguthaben eingesetzt werden?
Ausgezahlt wird die Wohnungsbauprämie nur dann, wenn das geförderte Guthaben für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird. Das kann der Bau oder Kauf von Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung) sein, der Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft oder auch die Modernisierung eines Hauses. Möglich ist aber auch die Finanzierung von Anschaffungen, die direkt mit dem Haus zu tun haben, wie eine neue Küche oder neue Bodenbeläge.


Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 
 
 
 

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