Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine beliebte Art der Absicherung. Sie zahlt im Falle des Todes eine bestimmte Summe an die Hinterbliebenen aus, mit der das Baudarlehen getilgt werden kann. Der Vorteil einer Risikolebensversicherung: Die Raten sind deutlich günstiger als bei einer Kapitallebensversicherung, da nur der Todesfall abgedeckt ist und kein Sparbetrag anfällt. Vor allem wenn die Bauherren jung, gesund und ohne weitere Risikofaktoren wie Rauchen oder Extremsport sind, kann die Risikolebensversicherung verhältnismäßig günstig abgeschlossen werden. Abgesichert werden bei einer jungen Familie am besten beide Elternteile. Um die Beiträge niedrig zu halten, kann die Todesfallsumme auch fallend vereinbart werden.
Restschuldversicherung
Alternativ zur Risikolebensversicherung kommt eine Restschuldversicherung in Frage. Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Risikolebensversicherung. Eine Restschuldversicherung springt dann ein, wenn die Restsumme eines Darlehens wegen des Todes eines Partners, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit nicht weiter getilgt werden kann. Entscheidend ist in diesem Fall, dass die Zahlungsverpflichtungen aus unverschuldeten Gründen nicht mehr wahrgenommen werden können.
Je nach Vertrag kann es vor allem für Eltern von kleinen Kindern auch sinnvoll sein, eine gemeinsame Police oder zwei einzelne Verträge abzuschließen, um den Partner finanziell abzusichern. Das Versicherungsunternehmen sichert den jeweils noch offenen Darlehensbetrag ab. Bauherren können wählen zwischen einer jährlichen Anpassung der Raten an den Tilgungsplan oder einem linear fallenden Versicherungsschutz. Bei der zweiten Möglichkeit können allerdings Deckungslücken entstehen, da die Restschuld nicht linear verläuft.
Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit
Am Markt gibt es viele weitere Möglichkeiten der Absicherung von zusätzlichen Risiken wie Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Der Nachteil bei vielen Verträgen ist, dass die Versicherung nur für die Raten im Rahmen der Zinsbindung aufkommt. Im Anschluss ist eine neue Versicherung notwendig, häufig zu schlechteren Konditionen. Auch die Absicherung bei Arbeitslosigkeit lohnt sich meistens nicht, denn die Leistungen fließen nur für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel zwölf Monate. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen Experten dagegen auf jeden Fall.
Prospekt: SCHUFA Holding AG
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