Wir haben heute am 12.3.2019 die benötigte Steuererklärung für 2015 beim Finanzamt nachgereicht. Wenn sich das Finanzamt jetzt bis zum 30.06.2019 Zeit lässt, sind dann die 12.000 € futsch?
Bei der KfW heißt es zu den Fristen: "Für alle Anträge bis 31.03.2019 gilt: Die Einreichungsfrist endet am
30.06.2019. Danach verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld." Wenn Ihr Steuerbescheid also nicht rechtzeitig kommt, können Sie den Zuschuss nicht mehr erhalten.