Wir haben 2015 ein Haus gekauft, für welches wir einen KfW-Kredit in Anspruch genommen haben. Dieses Objekt haben wir aber dann Anfang 2017 verkauft und Mitte 2018 angefangen zu bauen. Im Jahr 2017 wurde natürlich auch alles bei der KfW-Bank abgelöst. Haben wir denn nun noch Anspruch auf Baukindergeld?
Für das Baukindergeld spielt es keine Rolle, ob Sie schon einmal für eine andere Immobilie einen KfW-Kredit in Anspruch genommen haben. Wenn dieses Haus verkauft wurde, bevor Sie die Baugenehmigung für das neue Haus erhalten haben, kommt das Baukindergeld in Frage.