Damit es nicht erst bei der Baugenehmigung eine böse Überraschung gibt, raten die Experten der ARGE Baurecht immer zunächst zu klären, ob das Projekt auf dem Grundstück überhaupt genehmigungsfähig sein kann. Liegt für das Areal kein gültiger Bebauungsplan vor, bietet sich die so genannte Bauvoranfrage an. Der Bauherr kann sie selbst beim Bauamt stellen oder den Planer mit der Bauvoranfrage beauftragen. Dazu muss er nicht einmal Eigentümer des Grundstücks sein. Erst wenn im Großen und Ganzen klar ist, was gebaut werden darf, sollte er den Architekten mit der detaillierten Baugenehmigungsplanung oder sogar dem kompletten Bauvorhaben beauftragen.
Wie lange ist ein Bauvorbescheid gültig?
Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Er ist verbindlich und kann die grobe Richtung für die Planungen vorgeben. In jedem Fall ist der Weg über die Bauvoranfrage verlässlicher als mündliche Verhandlungen mit den Behörden.
Prospekt: Wellhöfer Treppen GmbH & Co. KG
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