Expertenrat

Meine Frau ist mit einer Erbengemeinschaft Eigentümerin eines Geschäftshauses. Ist das Baukindergeld dennoch möglich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Daniel G. am 15.10.2020 

 Meine Frau ist zusammen mit ihrer Schwester und Frau eine Erbengemeinschaft, aus der ein Geschäftshaus (Metzgerei/Gastwirtschaft) hervorgeht. Zählt das zu Wohneigentum und somit zur Ablehnung des Baukindergeldes? Wäre ein Austritt aus der Erbengemeinschaft eine Option für die Förderung?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Voreigentumsregelung beim Baukindergeld bezieht sich nur auf Wohnimmobilien. Wenn Ihre Frau also Miteigentümerin eines reinen Geschäftshauses ist, ist das kein Ausschlusskriterium für die Förderung.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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