Expertenrat

Sind beim Baukindergeld Einzelfallentscheidungen möglich, wenn die vorhandene Immobilie zu spät verkauft wurde?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Raphael K. am 30.09.2019 

Ich bekam die Erlaubnis des Beginns meines Bauvorhabens zum 16.07.18, verkaufte jedoch meine geerbte Immobilie  durch Verzögerung des Käufers erst zum 07.08.18 anstatt zum Juni 2018. Wäre eine Einzelfallentscheidung möglich, da kein Selbstverschulden?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Da können wir Ihnen leider keine Hoffnungen machen. Die KfW entscheidet beim Baukindergeld streng nach den Förderrichtlinien, Einzelfallentscheidungen oder Kulanzregelungen gibt es nicht. Wenn Sie bei Unterschrift des Kaufvertrags noch Eigentümer einer weiteren Immobilie waren, kommt die Förderung leider nicht in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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