Expertenrat

Können wir Baukindergeld beantragen, wenn wir das Haus meiner Oma von der Erbengemeinschaft kaufen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von T. S. am 01.12.2019 

Das Haus meiner Oma wurde vererbt. Können wir Baukindergeld beantragen, wenn wir nun das Haus von der Erbengemeinschaft kaufen? Wir sind nicht Teil der Erben.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Für das Baukindergeld darf der Verkäufer des neuen Zuhauses nicht mit dem Antragsteller oder einem Mitglied des Haushaltes in direkter Linie verwandt sein (z.B. darf es sich bei dem Verkäufer nicht um die Eltern oder Großeltern handeln). Wenn also Ihre Eltern oder ein Elternteil zur Erbengemeinschaft gehören, ist das Baukindergeld für Sie nicht möglich.

Gehören Ihre Eltern / Großeltern / Kinder allerdings nicht zur Erbengemeinschaft, kommt die Förderung in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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