Expertenrat

Baukindergeld: Wird auch die Immobilie meines minderjährigen Kindes angerechnet?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Elisabeth  R. am 29.09.2018 

Darf mein minderjähriges Kind bereits eine Immobilie besitzen? Oder wird diese auch angerechnet?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ihr minderjähriges Kind darf zwar eine Immobilie besitzen, aber auch diese ist ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Im Merkblatt der KfW heißt es eindeutig, dass der Haushalt (Antragsteller, Ehepartner oder Partner, Kinder) kein weiteres Wohneigentum besitzen darf.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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