Werden Elterngeld und Mutterschaftsgeld bei der Einkommensgrenze für das Baukindergeld mit angerechnet?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Vera D. am 13.01.2019 Wird Elterngeld und Mutterschaftsgeld bei der Prüfung der Einkommensgrenze für das Baukindergeld mit angerechnet?
Antwort von aktion pro eigenheim
Für die KfW sind beim Baukindergeld nur die Einkommensteuerbescheide relevant. Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind zwar selbst steuerfrei, fließen aber in die Steuererklärung mit ein und werden somit indirekt angerechnet.
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