Expertenrat

Wir haben schon vor dem Hausbau eine Wohnung gekauft, die aber erst später ins Grundbuch eingetragen wurde. Können wir dann noch Baukindergeld fürs Haus beantragen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Norbert H. am 22.11.2020 

Wir haben 2 Jahre vor Baubeginn unseres Hauses eine Wohnung gekauft (als Investment), welche allerdings erst nach Baubeginn ins Grundbuch eingetragen wurde. Können wir dann noch Baukindergeld fürs Haus beantragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, als Ihre Baugenehmigung erteilt wurde, schon Wohneigentum besessen haben, ist das Baukindergeld leider nicht möglich. Sicherlich war vor dem Grundbucheintrag auch schon eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.

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