Expertenrat

Bekommen wir Baukindergeld, wenn wir den Notarvertrag 2017 unterschrieben haben, aber erst 2018 einziehen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Marie R. am 19.08.2018 

Wir haben im September 2017 beim Notar den Kaufvertrag für unsere Wohnung unterzeichnet. Die Besitzübergabe bzw. der Besitzübergang erfolgte laut Vertrag erst im April 2018 nach Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises. Besteht in diesem Fall die Möglichkeit, Baukindergeld zu erhalten?  

Antwort von aktion pro eigenheim 

Der Stichtag für die Beantragung des Baukindergeldes ist vermutlich das Datum des Kaufvertrages. Dieser muss nach dem 31.12.2017 unterzeichnet worden sein. Andernfalls bekommen Sie die Mittel nach aktuellem Kenntnisstand leider nicht. 


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