Expertenrat

Bekommen wir Baukindergeld auch dann, wenn unser Kind nach dem Erhalt der Baugenehmigung geboren wurde?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Thomas H. am 16.08.2020 

Haben wir Anspruch auf Baukindergeld, wenn die Baugenehmigung im November 2019 erteilt wurde und unser Nachwuchs erst im Juni 2020 zu Welt gekommen ist? Einzug ist noch in diesem Jahr geplant.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja. Denn ausschlaggebend ist in diesem Fall die Situation am Tag der Antragstellung - also spätestens 6 Monate, nachdem Sie mit Ihrer Familie in das neue Haus eingezogen sind. Wichtig ist, dass zum Tag der Antragstellung alle Familienmitglieder am neuen Wohnsitz gemeldet sind.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-kind-nach-baugenehmigung-geboren-1597652570.php