Das 10.000-Häuser-Programm ist Ende Januar 2020 ausgelaufen und wird nicht fortgeführt. Im Laufe des Jahres werden neue Förderschwerpunkte erarbeitet. Die Förderung für Solarstromspeicher in Bayern kann weiter beantragt werden.
Mit dem EnergieBonusBayern sollen innovative Bauherren unterstützt werden, die auf eine weitestgehende Selbstversorgung mit Energie setzen, vor allem durch eine Minimierung des Wärmebedarfs. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anforderungen der KfW erfüllt werden. Die KfW-Förderung selbst kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Das Förderprogramm läuft zunächst bis Ende Januar 2020. Danach wird das Programm überarbeitet, um neue Schwerpunkte zu setzen. Ein Zähler auf der Antragsplattform zeigt aktuell an, wie viele elektronische Förderanträge bis zum 31. Januar 2020 noch gestellt werden können.
Diese Zuschüsse sind für Bauherren in Bayern möglich
Relevant für Bauherren ist der Programmteil EnergieSystemHaus. Wenn das Haus mindestens ein KfW-Effizienzhaus 55 ist und von der KfW gefördert wird, gibt es diese Zuschüsse:
1. TechnikBonus
Mit einem TechnikBonus wird der Einsatz eines innovativen Heiz-/Speicher-Systems gefördert. Je nach Heizung und Speicher beträgt der Zuschuss zwischen 1.000 und 9.000 Euro:
2. EnergieeffizienzBonus
Wenn der Neubau darüber hinaus besonders energieeffizient ist, wird zusätzlich ein EnergieeffizienzBonus gewährt. Dieser Zuschuss ist abhängig vom erreichten Heizwärmebedarf-Niveau:
EnergieBonusBayern beantragen
Der Antrag kann nur online gestellt werden. Eine Antragstellung nach dem bisherigen Verfahren ist bis spätestens 31.01.2020 möglich. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen muss ein Energieberater aus der Expertenliste bestätigen. Das kann zum Beispiel der Energieberater sein, der die KfW-Förderung beantragt hat. Die Förderung muss vor Baubeginn beantragt werden. Alle Informationen und Merkblätter finden Bauherren hier.
Prospekt: SCHUFA Holding AG
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